Krankenhäuser: Umsetzung der PPR 2.0 für 2024 endlich in Sicht

Krankenhäuser: Umsetzung der PPR 2.0 für 2024 endlich in Sicht

Die personelle Ausstattung der deutschen Kliniken im Pflegebereich ist ein Dauerthema. Nun plant Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum 1.1.2024 die Einführung der Pflegepersonal-Regelung (PPR) 2.0 sowie der Kinder-PPR 2.0. Dies geht aus einem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Demzufolge soll das neue Instrument zur bedarfsgerechten Personalbemessung ab Januar 2023 für mindestens drei Monate in die Erprobungsphase gehen und ist ab dem 1.1.2024 für alle Krankenhäuser verpflichtend. Der mithilfe der PPR 2.0 ermittelte Pflegepersonalbedarf kann dann den Istwerten der Krankenhäuser gegenübergestellt werden. Kliniken, deren Umsetzungsgrad deutlich unter dem bundesdurchschnittlichen Wert liegt, sollen ab 2025 Sanktionen drohen.

Bedarfsgerechte Personalbemessung soll Pflegepersonal entlasten und Qualität der Versorgung verbessern

Mithilfe der PPR 2.0 soll die personelle Ausstattung der Kliniken zugunsten der Patienten und der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals stufenweise verbessert werden. Zu diesem Zweck ist – unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt – eine schrittweise Anhebung des bundesweiten Umsetzungsgrades geplant.

 

Kommentar:

Das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 wurde bereits vor rund 2,5 Jahren von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Pflegerat und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) entwickelt. Seitdem drängen die Initiatoren auf eine Umsetzung. Bei PPR 2.0 handelt es sich um eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Version der Pflegepersonal-Regelung (PPR). Letztere kommt nach wie vor bei vielen Krankenhäusern zur Kalkulation der Pflegepersonalkosten zum Einsatz. Die neue PPR berücksichtigt die aktuellen Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (z.B. Umsetzung von Expertenstandards und Leitlinien). Zu diesem Zweck wurden die der Bemessung zugrunde liegenden Leistungen und Zeitwerte grundlegend überarbeitet. Berücksichtigung findet dabei auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Leistungsinhalte der allgemeinen und speziellen Pflege sowie der Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS), der direkt in die PPR 2.0 überführt wurde.

Keine Stellungnahme des BMG zur Zukunft der umstrittenen PpUG

Nicht geklärt ist, ob sich mit Einführung der PPR 2.0 Konsequenzen für die gegenwärtig geltenden Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) ergeben. Seit 2019 sind die Krankenhäuser verpflichtet, in definierten pflegesensitiven Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen einzuhalten. Ziel ist es, durch eine verbesserte Personalausstattung die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Sofern die Krankenhäuser die Bestimmungen nicht einhalten oder gegen die Meldepflicht verstoßen, greifen Sanktionen in Form von Vergütungsabschlägen oder Fallzahlreduzierungen. Die entsprechenden Nachweis- und Meldepflichten sind mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Aufgrund der massiven Stellenbesetzungsprobleme stellt die Umsetzung der PpUG für die Kliniken eine anhaltende Herausforderung dar. Kliniken waren/sind zeitweise zu Bettensperrungen, vorübergehenden Abmeldungen einzelner Bereiche von der Notfallversorgung, Terminverschiebungen und Wartelisten bei Elektiveingriffen gezwungen.

Quelle: ver.di – ver.di begrüßt Eckpunkte für PPR 2.0

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