Krankenhäuser: Zahl der Qualitätsverträge wächst

Krankenhäuser: Zahl der Qualitätsverträge wächst

Mitte September 2025 gab es laut G-BA-Statistik bundesweit 155 Qualitätsverträge und damit 37 mehr als noch im Vorjahr. Die Mehrzahl entfiel auf den Bereich der endoprothetischen Gelenkversorgung (66) und die Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten (30). Bei der Prävention des postoperativen Delirs bei älteren Patienten (21), den Geburten/Entbindungen (21) und der Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung (14), der multimodalen Schmerztherapie (14) und der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (3) lagen die Zahlen zum Teil deutlich niedriger. Im Bereich der stationären Behandlung der Tabakabhängigkeit gab es noch keinen Vertrag.

Tab. Anzahl der Qualitätsverträge 2024 und 2025 im Vergleich

Qualitätsverträge

2024 (Sept.)

2025 (Sept.)

1Endoprothetische Gelenkversorgung

59

66

2Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten (PD)

18

21

3Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten (RE)

25

30

4Geburten / Entbindung

12

21

5Mangelernährung

1

14

6Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen

3

3

7Multimodale Schmerztheraphie

1

14

8Stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit

0

0

Summe

118

155

Quelle: GBA (2025)

Kommentar:

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz 2016 (KHSG) und dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung im August 2018 wurde erstmals die Möglichkeit des Abschlusses sogenannter Qualitätsverträge geschaffen. Im Rahmen von Modellvorhaben ist hierbei zu prüfen, ob durch spezielle Abkommen zwischen Krankenhausträgern und Kassen oder Zusammenschlüssen von Kassen Qualitätssteigerungen für besonders häufig erbrachte Leistungen möglich sind. Im Jahr 2022 hat der G-BA die Leistungsbereiche für die Erprobung von Qualitätsverträgen nach § 110a SGB V von vier auf acht erweitert. Seit 2022 besteht die Möglichkeit, erfolgreiche Verträge unbürokratisch fortzusetzen. Ferner ist der Abschluss der Verträge für die Krankenkassen seitdem verpflichtend. Dies zeigt sich in steigenden Zahlen.

Krankenhausreform: Kommt es zu einer Doppelregulierung?

Mit der Einführung der neuen Leistungsgruppensystematik im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes müssen Kliniken künftig für die jeweiligen Leistungsangebote strenge Struktur- und Qualitätsanforderungen erfüllen. Als problematisch könnten sich dabei Überschneidungen mit bereits bestehenden Instrumenten der Qualitätssicherung und -förderung erweisen, wie etwa Qualitätsverträgen oder Mindestmengenregelungen, die ebenfalls mit detaillierten Vorgaben, Dokumentationspflichten und Prüfmechanismen verbunden sind. Um eine Überregulierung zu vermeiden, sind pragmatische Lösungen gefragt, die komplexe Parallelstrukturen verhindern und den administrativen Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering halten.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Qualitätsverträge zwischen Krankenkassen und Kliniken

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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