Krankenhausreform: Bund-Länder-Konsens über erste Grundlagen

Krankenhausreform: Bund-Länder-Konsens über erste Grundlagen

Bund und Länder haben sich vergangene Woche auf wichtige Eckpfeiler der geplanten Krankenhausreform verständigt. Dies geht aus einer Pressekonferenz u.a. mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach vom 1.6.2023 hervor. Einigung gibt es insbesondere bezüglich der Einführung von Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen.

Betriebskostenfinanzierungssystem aus Vorhaltepauschalen und Residual-DRG:

Die Vorhalteleistung der Kliniken (in der auch das bisherige Pflegebudget aufgehen wird) soll künftig – unabhängig von den erbrachten Fallzahlen – mit einem Anteil von 60% in Form spezieller Pauschalen in die Betriebskostenfinanzierung eingehen. Die restlichen 40% behalten als diagnosebezogene Fallpauschalen (aDRG) weiterhin einen direkten Bezug zur Menge der erbrachten Leistungen. Zur Finanzierung der Vorhaltepauschalen ist eine Absenkung der aDRG geplant. Die Details zum neuen Finanzierungssystem stehen noch aus. In der Diskussion ist eine Differenzierung der Vorhaltepauschalen nach Schweregraden. Zur Einführung des neuen Betriebskostenfinanzierungssystems ist eine vierjährige budgetneutrale Übergangsfrist geplant. Hierbei soll sich die Höhe des Vorhaltebudgets zunächst an den Fallzahlen bemessen. Später erfolgt mit der Einführung sogenannter bedarfsbezogener Leistungsgruppen eine vollständige Loslösung der Vorhaltefinanzierung von den Fallzahlen.

Leistungsgruppenmodell aus NRW als Blaupause

Grundlage für die neu einzuführenden Leistungsgruppen bildet das Modell aus Nordrhein-Westfalen, das bereits eine Zuordnung von über 99 % aller bundesweit erbrachten stationären Fälle (2021) erlaubt. An der Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung der Leistungsgruppen sollen neben dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie Mitglieder der Regierungskommission beteiligt sein.

Die Leistungsgruppen dienen dabei als Qualitätssicherungsinstrument. Künftig haben die Kliniken bestimmte leistungsgruppenspezifische Qualitätskriterien zu erfüllen, um die Berechtigung zur Erbringung und Abrechnung der entsprechenden Leistungen zu erhalten. Ziel ist die Umsetzung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards. Während der Übergangsphase greifen bei Qualitätsdefiziten noch keine Sanktionen. Danach ist die Vergütung jedoch streng an die Erfüllung der Qualitätskriterien geknüpft. Sofern Probleme beim flächendeckenden Angebot bestimmter Leistungen auftreten, haben die Länder unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, zeitlich befristete Ausnahmeregelungen zu treffen.

Dissens bei den Versorgungsstufen

Noch keine Einigung gibt es bei den sogenannten Levels, die die eine einheitliche Zuordnung der Krankenhäuser zu definierten Versorgungsstufen erlauben sollen. Auf die Betriebskostenfinanzierung werden die Level nach gegenwärtigem Verhandlungsstand voraussichtlich keinen Einfluss haben. Lauterbach möchte sich jedoch von der Idee noch nicht vollständig verabschieden. Er plant die Veröffentlichung einer Transparenzübersicht, die auch eine Zuteilung der Kliniken zu den Versorgungslevels vorsieht. Eine Deutschlandkarte wird dabei (potenzielle) Patienten darüber informieren, welche Leistungsgruppen in welchen Krankenhäusern qualitätskonform angeboten werden.

 

Kommentar:

Den Plänen des Bundesgesundheitsministers zufolge soll der Referentenentwurf noch im Sommer ausgearbeitet werden. Geplanter Start für die Umsetzung der Reform ist bereits der 1.1.2024. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürchtet, dass dieses Datum trotz des ambitionierten Zeitplans für viele Kliniken zu spät kommen könnte. Sie fordert deshalb ein Vorschaltgesetz, die wirtschaftlich stark durch die Pandemie, Inflation und Tarifabschlüssen in Mitleidenschaft gezogenen Kliniken zu retten. Nach wie vor offen ist ferner eine Lösung des Investitionsfinanzierungsproblems. Die Finanzierung der grundlegenden Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur obliegt den Bundesländern, die ihrer Pflicht jedoch seit Jahrzehnten nicht nachkommen. Die DKG spricht in diesem Zusammenhang von einer jährlichen bundesweiten Finanzierungslücke in Höhe von 4 Mrd. Euro. Mit der Umsetzung der geplanten Reform kommen jedoch weitere Investitionen auf die Kliniken zu.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
Arrow right icon