Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die im Zuge der Krankenhausreform geplante Umstrukturierung der deutschen Krankenhauslandschaft, die durch die Mittel des Fonds gefördert werden soll. Laut KHTFV sind die folgenden Vorhaben förderfähig:
- Konzentration von Versorgungskapazitäten im akutstationären Bereich
- Umstrukturierung von Krankenhausstandorten in sog. sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
- Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen
- Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen
- Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde
- Bildung integrierter Notfallstrukturen
- Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses
- Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten
Länder pochen auf Änderungen der Verordnung
Der Bundesrat hat jedoch eine Reihe von Änderungen des Verordnungstextes gefordert. So sollen auch Projekte zum (überwiegenden) Erhalt bestehender Strukturen unter die Förderung fallen. Daneben fordert er eine Berücksichtigung von Vorhaben für die sachgerechte Ausstattung, Einrichtung, Medizintechnik und weitere technische Geräte sowie Verwaltungskosten und Kosten für erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen. Auch der Passus zur verpflichtenden Überprüfung des Insolvenzrisikos bei den betreffenden förderfähigen Krankenhäusern durch die Länder soll entfallen. Noch ist offen, ob das Bundesgesundheitsministerium im Sinne der Länder nachbessern wird.
50 Mrd. Euro im Fördertopf
Der Transformationsfonds soll über den gesamten Förderzeitraum von 2026 bis 2035 bis zu 50 Mrd. Euro umfassen. Laut Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Finanzierung jeweils zur Hälfte über den Gesundheitsfonds und die Bundesländer erfolgen. Die Länder haben dabei die Option, die jeweiligen Krankenhausträger an der Finanzierung zu beteiligen. Über ein neu zu schaffendes Online-Portal beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) können die Bundesländer zum 30.9.2025 Förderanträge für 2026 einreichen.
Länder fordern Gesetzesänderung zur finanziellen Beteiligung des Bundes
Nicht einverstanden zeigte sich der Bundesrat auch mit der Finanzierung des Fonds. In zwei Entschließungen forderte er eine Beteiligung des Bundes am Transformationsfonds mit 40% und im Gegenzug eine Absenkung der Finanzierungsanteile von Ländern und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) auf jeweils 30%. Darüber hinaus sollen die Hochschulkliniken bei der Förderung über den Fonds gezielter berücksichtigt werden. Für beide Punkte wäre jedoch eine Änderung des KHVVG erforderlich.
Kommentar:
Bei der Finanzierung des Transformationsfonds scheint sich im Rahmen der gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen eine Lösung abzuzeichnen. Presseberichten zufolge ist es wahrscheinlich, dass sich der Bund am Transformationsfonds beteiligen wird. Im Raum steht, dass der Bund den Anteil der Krankenkassen vielleicht vollständig übernehmen und dabei aus dem jüngst beschlossenen Sondervermögen finanzieren könnte. Damit würde die neue Regierung der angedrohten Klage der Kassen aus dem Weg gehen.
Weiterer Fahrplan der Krankenhausreform
Mit der Verordnung zum Transformationsfonds ist die Krankenhausstrukturreform nun einen entscheidenden Schritt weiter. Noch stehen zwei weitere wichtige Verordnungen aus (zu den Vorgaben der einzelnen Leistungsgruppen sowie zu den Mindestvorhaltezahlen in den Leistungsgruppen). Bezüglich der neuen Krankenhausfinanzierung soll die Übergangszeit bis zur verbindlichen Einführung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr verlängert werden, d.h. erst ab 2028/2029 startet die schrittweise Einführung der neuen Finanzierungskomponente. Die Bundesländer sollen jedoch bereits ab 2027 die Krankenhausplanung anhand der neuen Leistungsgruppen umsetzen.
Quellen: