Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat deutliche Kritik an den Reformempfehlungen vom 30.3.2026 der Finanzkommission Gesundheit geäußert. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verbands vom 14.4.2026 hervor. Im Zentrum der insgesamt 66 vorgestellten Maßnahmen steht insbesondere die Begrenzung der Ausgabendynamik in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hintergrund ist die seit Jahren zu beobachtende Entwicklung, dass die Ausgaben der GKV deutlich schneller steigen als ihre Einnahmen. Bereits für das kommende Jahr wird ein Defizit von rund 15,3 Mrd. € prognostiziert. Ziel der Reform ist es, die Beiträge stabil zu halten und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu sichern – vor allem durch eine Dämpfung der Ausgaben.
Aus Sicht des VDZI birgt der vorgeschlagene Reformkurs jedoch erhebliche Risiken. Der Verband warnt, dass die Maßnahmen die wirtschaftliche Grundlage zahntechnischer Betriebe gefährden und langfristig den Zugang zur Versorgung einschränken könnten.
Pauschale Begrenzung der Vergütungsanstiege im Gesamtsystem
Die Kommission schlägt mit der Reformempfehlung Nr. 1 vor, dass Honorare und Entgelte für Leistungen, Sachgüter sowie Verwaltung künftig nur noch so stark steigen wie entweder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten in dem jeweiligen Bereich oder die sogenannte Grundlohnrate (allgemeine Lohnentwicklung nach § 71 SGB V). Maßgeblich ist jeweils der niedrigere Wert. Für die Jahre 2027 bis 2029 ist eine zusätzliche Reduktion der Grundlohnrate um einen Prozentpunkt vorgesehen.
Der VDZI verweist auf die ohnehin angespannte wirtschaftliche Lage der Zahntechnik. Die Vergütung habe sich bereits in den vergangenen Jahren nicht im gleichen Maße entwickelt wie die Kosten für Material, Energie und Personal. Der vorgeschlagene zusätzliche Abschlag von einem Prozent würde diese Schieflage weiter verschärfen. In der Folge könnten sich Betriebe gezwungen sehen, aus der Versorgung gesetzlich Versicherter auszusteigen, was insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu Versorgungslücken führen könnte.
Kostenerhebungen unter Berücksichtigung sektorenspezifischer Besonderheiten
Die vorgeschlagene Einführung einheitlicher repräsentativer Kostenerhebungen wird zwar grundsätzlich begrüßt, der VDZI verweist jedoch auf die hohe Heterogenität des Gesundheitswesens, die eine standardisierte Kostenerfassung erschwere: Während einige Leistungserbringer am Patienten, eher dienstleistungsorientiert arbeiten, charakterisieren sich Dentallabore durch einen hohen Anteil verarbeitender Tätigkeit mit hohem Material- und Maschineneinsatz. Der VDZI fordert daher eine sektorenspezifische Umsetzung und verweist auf bereits bestehende, funktionierende Strukturen und Konfliktlösungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern.
Auch die Kieferorthopädie ist von den geplanten Einschnitten betroffen
Weitere Kritik richtet sich gegen die Reformvorschläge im Bereich der Kieferorthopädie. Vorgeschlagen wird u. a. ein Wechsel vom bisherigen Sachleistungsprinzip (Einzelleistungsvergütung) hin zu einem Pauschalvergütungssystem mit obligatorischer Messung der Ergebnisqualität (Reformempfehlung Nr. 23). Dies würde bedeuten, dass Patienten Kosten oberhalb eines festgelegten GKV-Zuschusses selbst tragen müssten. Der VDZI befürchtet, dass sich dadurch nicht mehr alle Betroffenen notwendige Behandlungen leisten können. Zusätzlich vorgeschlagene Einschränkungen beim Zugang zu Kieferorthopäden, etwa durch eine Beschränkung der Leistungserbringung auf Vertragszahnärzte mit Fachzahnarztweiterbildung im Bereich Kieferorthopädie (bei Ausnahmen in unterversorgten Regionen) und eine Überweisungspflicht könnten laut VDZI die Versorgung weiter verschlechtern und werfen aus Sicht des Verbandes auch rechtliche Fragen auf.
Vor diesem Hintergrund fordert der VDZI eine grundlegende und ernsthafte Diskussion über die Finanzierung des Gesundheitssystems. Einsparungen sollten gezielt so erfolgen, dass die unmittelbare Patientenversorgung nicht darunter leidet. Abschließend appelliert der Verband an die Politik, mutig zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch versorgungsgerecht sind.
Kommentar:
Mit der vorgeschlagenen Rücknahme der durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz (Reformempfehlung Nr. 22) schlägt die Kommission eine weitere Maßnahme vor, die konkrete Auswirkungen auf den Dentalbereich nach sich ziehen könnte. Dabei adressiert sie gezielt einen kostenrelevanten Leistungsbereich, verlagert die finanzielle Last jedoch wieder in Richtung der Versicherten. Während die Maßnahme kurzfristig zur Entlastung der GKV beitragen kann, könnte sie insbesondere bei einkommenssensiblen Gruppen den Zugang zu hochwertigem Zahnersatz erschweren. Zusätzliche Effekte auf die Versorgungsstruktur sind möglich.
Gesetzentwurf für GKV-Sparmaßnahmen in Vorbereitung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem Referentenentwurf, der bereits Ende April vorgelegt werden soll. Welche der vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich Eingang in die Gesetzgebung finden und welche konkreten Auswirkungen sich daraus für den Dentalbereich ergeben, bleibt abzuwarten.
Quellen: