Kurzarbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen

Kurzarbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch auf Gesundheitseinrichtungen groß. Eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ergab, dass im Zeitraum März bis Mai 2020 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 48.290 Arzt- und Zahnarztpraxen sowie 1.200 Krankenhäuser einen Antrag auf Kurzarbeit stellen mussten.

Insgesamt sind von der Kurzarbeit mehr als 400.000 Beschäftigte betroffen, 83.300 in den Krankenhäusern und 326.680 in den Praxen. Dabei zeigt sich, dass die allermeisten Anträge im April gestellt wurden. Mittlerweile haben sich die Zahlen wieder beruhigt. Die Zahl der Anträge spiegelt jedoch nicht das wirkliche Ausmaß der von Kurzarbeit betroffenen Menschen wider. Die tatsächliche Zahl der Kurzarbeiter ist zumeist geringer und steht laut Bundesarbeitsministerium erst nach fünf Monaten fest.

Die Unterscheidung nach Facharztgruppen ist bei Antragseingang laut Angaben nicht möglich.

Tabelle 1 Anzahl der Kurzarbeitanzeigen / von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte

Einrichtung

März

April

Mai

Krankenhäuser113 / 7.616868 / 60.769254 / 14.919
Arzt- und Zahnarztpraxen5.080/ 40.97738.553 / 259.6624.657 / 26.041

Quelle: zm online – 48.290 Arzt- und Zahnarztpraxen beantragten Kurzarbeit

 

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