Die KV Bayerns (KVB) hat ihre erste hautärztliche Eigeneinrichtung im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge eröffnet, welche das dermatologische Versorgungsangebot sicherstellt. Der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge war seit August 2020 im Bereich der Dermatologie bei der Bedarfsplanung als unterversorgt eingestuft. Hieraus ergab sich die gesetzliche Handlungspflicht für die KVB, die besagt, dass in ärztlich unterversorgten Gebieten nach spätestens sechs Monaten eine Eigeneinrichtung eröffnet werden muss.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen eröffnen dann eine Eigeneinrichtung, wenn in strukturschwachen Regionen keine Ärzte für Praxisneugründungen oder -übernahmen gefunden werden können. Die entsprechende KV stellt in diesem Fall einen Arzt oder eine Ärztin an. Dieses Angestelltenverhältnis bringt für Ärzte den Vorteil, dass das wirtschaftliche Risiko der Praxis nicht vom Arzt selber getragen werden muss. Trotz der Möglichkeit zur Überbrückung einer vorübergehenden Unterversorgung im Rahmen der Eigeneinrichtung, ist das perspektivische Ziel allerdings immer die Übernahme durch einen bestenfalls bereits in der Einrichtung angestellten Mediziner.
Mit Blick auf den zunehmenden Ärztemangel sind neue Konzepte zur Versorgungssicherung gefragt. Modelle wie die Eigeneinrichtungen stabilisieren die ärztliche Versorgungssituation. Doch nicht nur KVen dürfen Eigeneinrichtungen gründen. Seit 2012 sind auch Kommunen – mit Zustimmung der KV – zur Gründung einer kommunalen Eigeneinrichtung nach § 105 Absatz 5 SGB V befähigt. Bei der Anstellung in einer kommunalen Eigeneinrichtung sind die tätigen Ärzte nicht an Weisungen von Nichtärzten gebunden, was einen Vorteil zum Angestelltenverhältnis in einem MVZ darstellt. Seit 2015 dürfen als zusätzliche Option kommunale MVZ gegründet werden, die keine Zustimmung der KV erfordert.
Kommentar:
Weil das wirtschaftliche Risiko bei der Kommune liegt, bedeutet die Eröffnung einer Eigeneinrichtung für die entsprechende Kommune zunächst einmal ein finanzielles Defizit. Oftmals werden aus diesem Grund die zu erwartenden Defizite auf die Umlandgemeinden aufgeteilt. Nach einigen Jahren ist aber auch eine Eigeneinrichtung in der Lage, eigenständige Gewinne zu erwirtschaften, die ebenfalls den Gemeindekassen zugutekommen. Das Land Schleswig-Holstein ist bei der Errichtung von Eigeneinrichtungen aktuell Spitzenreiter. Hier werden mit Unterstützung der KV Schleswig-Holstein hauptsächlich kommunale Eigeneinrichtungen eröffnet.
Quellen: