Landarzt- und ÖGD-Quote in Rheinland-Pfalz beschlossen

Landarzt- und ÖGD-Quote in Rheinland-Pfalz beschlossen

In Rheinland-Pfalz soll ab dem Wintersemester 2021 die Landarztquote eingeführt werden. Dies geht aus dem „Landesgesetze zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung“ hervor, das der Landtag am 18.9.2019 beschlossen hat.

Laut Gesetz sind künftig 6,3% aller Medizinstudienplätze (= 13 Studienplätze pro Semester) Bewerbern vorbehalten, die sich zu einer späteren zehnjährigen Hausarzttätigkeit auf dem Land in einem unterversorgten Planungsbereich verpflichten. Weitere 1,5% (= 3 Studienplätze pro Semester) gehen an Bewerber, die später im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) tätig sein werden. Beim Auswahlverfahren zählt nicht nur die Abiturnote, sondern insbesondere die persönliche Eignung für die Landarzttätigkeit. Die Landesregierung rechnet damit, dass der erste Landarztquoten-Arzt frühestens im Jahr 2031 tätig sein wird. Insgesamt soll die Quote über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg zu 260 neuen Landärzten führen. Quotenärzte, die sich später nicht an die Verpflichtung halten, drohen Vertragsstrafen.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie – Vorauschauend. Vorsorgend. Vor Ort: Landesregierung beschließt Studienplatzquote für Landärzte und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst

 

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