Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung auf dem Lande verabschiedet und damit als weiteres Bundesland die Einführung einer Landarztquote beschlossen. Laut Gesetz ist künftig vorgesehen, 6,5% der Studienplätze in Sachsen (rund 35 Studienplätze jährlich) an angehende Landärzte zu vergeben. Der genaue Zeitpunkt der Einführung ist noch nicht bekannt.
Kurz zuvor hat das Bundesland Hessen mit der Vorstellung eines Gesetzesentwurfs den Weg zur Einführung einer Landarztquote geebnet. Die hessische Landesregierung plant neben der Landarztquote auch eine Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Der größere Teil der Studienplätze soll für angehende Landärzte vergeben werden. Bei der insgesamt 7,8% der Studienplätze umfassenden Quote ist ein Verhältnis von 5:1 (65 Landarzt/13 ÖGD-Plätze) geplant. Zur Umsetzung der Quoten ist nun noch die Verabschiedung des Gesetzes durch die Landesregierung erforderlich.
Quellen:
- Sächsischer Landtag – Gesetzentwurf zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen
- aerzteblatt.de – Hessen plant Landarztquote für schlecht versorgte Gebiete
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