Der zeitliche Aufwand, den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen infolge von Vorgaben der Selbstverwaltung auf Bundesebene für Verwaltungsarbeiten aufwenden, ist leicht rückläufig. Dies ist das Ergebnis des aktuellen Bürokratieindex (BIX) der KBV. Dem Bericht zufolge sank der Bürokratieaufwand in den Praxen im laufenden Jahr um 1,93% gegenüber 2018 auf rund 55 Mio. Nettoarbeitsstunden. Bezogen auf die einzelne Praxis reduziert sich hierdurch die Belastung um durchschnittlich einen Tag. Kostenseitig ergibt sich durch den Bürokratieabbau eine Entlastung um 41 Mio. Euro. Da eine Delegation vieler bürokratischer Aufgaben nicht möglich ist, hatten Ärzte/Psychotherapeuten mit knapp 63% den Großteil zu schultern. Wie bereits in den Vorjahren lag das Ausstellen von Überweisungen mit fast 6 Mio. Nettostunden an der Spitze der bürokratischen Lasten, gefolgt von Auskünften an Kassen/MDK und den AU-Bescheinigungen (vgl. Abb.). Die größten prozentualen Anstiege ergaben sich bedingt durch Fallzahlsteigerungen oder neue Vorgaben bei der Dokumentation des Hautkrebsscreenings (+ 32.000 Nettostunden), gefolgt von den AU-Bescheinigungen (+31.000 Nettostunden) und der Verordnung von Krankenbeförderung (+30.000 Nettostunden). Entlastungen zeigten sich vor allem beim Ausfüllen und Archivieren von Muster 30, bei der Erhebung von Daten im Ersatzverfahren, der Bestätigung psychosozialer Betreuung, dem Ausstellen von Überweisungen und den formfreien Auskünften an Kassen/MDK. Im Berichtsjahr 2019 kamen 29 Informationspflichten hinzu, während nur 15 entfielen.
Abb: Bürokratieaufwand in den Praxen: Top Five (Nettogesamtstunden 2019)
Quelle: KBV 2019 Grafik: REBMANN RESEARCH
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung – Bürokratieindex (BIX)
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