Liquiditätshilfe für Krankenhäuser beschlossen

Liquiditätshilfe für Krankenhäuser beschlossen

Krankenhäuser, die von Belegungsrückgängen betroffen sind und die im ersten Quartal 2022 keine Ausgleichszahlungen erhielten, haben Anspruch auf Abschlagszahlungen auf den Ganzjahreserlösausgleich 2022. Dies geht aus der jüngst in Kraft getretenen „Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftli­chen Sicherung der Krankenhäuser“ hervor. Ziel ist es, den durch den Preisanstieg und Einnahmeausfälle verursachten Liquiditätsproblemen der Kliniken entgegenzuwirken. Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Kranken­hausgesell­schaft (DKG) haben laut Verordnung nun den Auftrag, bis zum 30. Juni die Details des Verfahrens zu regeln. Sollten sich die Verhandlungspartner nicht einigen, ist ein Schiedsstellenentscheid bis spätestens 14. Juli geplant.

 

Kommentar:

Ganzjahresausgleich zur Verlustabsicherung 2020 und 2021

Mit dem Ziel größere pandemiebedingte Verluste der Kliniken abzufangen, hat der Gesetzgeber mit dem KHZG über die Ausgleichszahlungen und Intensivbettenpauschalen hinaus einen finanziellen Ausgleichsmechanismus für 2020 und 2021 geschaffen. Kliniken mit negativem Jahresergebnis haben die Möglichkeit eines Ganzjahresausgleichs in Höhe von 98% des Jahresumsatzes 2019. Die von den Krankenhäusern erhaltenen Ausgleichszahlungen fließen dabei zu 85% in die Kalkulation der Erlöse 2021 ein.

Finanzielle Lage der Kliniken spitzt sich zu

Trotz aller finanzieller Hilfen gilt die wirtschaftliche Lage vieler Kliniken als besorgniserregend (vgl. News vom 12.5.2022) Neben den Folgen des jahrzehntelangen Investitionsstaus und des sich weiter verschärfenden Personalmangels sowie nach Fallzahlrückgängen infolge der Pandemie, schlagen sich aktuell die Preissteigerungen in zunehmenden Liquiditätsproblemen nieder. Hinzu kommen Liquiditätsengpässe durch die Probleme bei den Verhandlungen der 2020 neu eingeführten Pflegebudgets. Viele Kliniken müssen mangels Einigung mit den Krankenkassen bei den Pflegekosten in Vorleistung treten. Angesichts dieser Entwicklungen ist eine umfassende Reformierung des deutschen Krankenhaussystems dringlicher denn je.

Quelle: aerzteblatt.de – Neue Verordnung: Krankenhäuser erhalten Liquiditätshilfe

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