Lohnen sich Pflegeheimkooperationen für Zahnärzte?

Lohnen sich Pflegeheimkooperationen für Zahnärzte?

Die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2014 erstmals in Form einer Rahmenvereinbarung nach § 119b SGB V festgeschriebenen Kooperationen von Zahnärzten und Pflegeheimen wirken sich positiv auf die Mundgesundheit von Pflegeheimbewohnern aus. Das zeigt der gemeinsame Evaluationsbericht von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband. Demzufolge gab es zum Stichtag 31.12.2018 insgesamt 4.331 Kooperationsverträge zwischen Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Zahnärzten und somit 16,6% mehr als noch im Vorjahr (3.716). Mittlerweile ist die zahnärztliche Versorgung der Pflegebedürftigen in ca. 30% der insgesamt 14.500 deutschen Pflegeheime über einen entsprechenden Kooperationsvertrag abgedeckt (darüber hinaus erbringen die Zahnärzte Haus- und Heimbesuche außerhalb von Kooperationsverträgen). Die KZBV sieht hierin ein klares Zeichen von Akzeptanz und Bedarf an derartigen Versorgungsangeboten. Die Regelung trägt maßgeblich zur Sicherung einer koordinierten vertragszahnärztlichen und pflegerischen Betreuung jener Patienten bei, die in besonderem Maße auf Hilfe angewiesen sind. Dies gilt insbesondere für Patienten mit Mobilitätseinschränkungen und demenziell Erkrankte. Seit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) am 1.1.2019 gilt zwischen (Zahn-)Ärzten und Heimen eine Kooperationspflicht (bislang Sollregelung). Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen müssen bei Antrag einer Pflegeeinrichtung innerhalb einer Frist von 3 Monaten (bislang 6) einen Kooperationsvertrag vermitteln. Ferner haben die stationären Pflegeeinrichtungen eine verantwortliche Pflegefachkraft als Ansprechpartner für die Zusammenarbeit zu benennen. Diese Regelungen werden zur weiteren Verbesserung der Versorgung von Pflegeheimbewohnern beitragen.

Die in den Verträgen enthaltenen routinemäßigen Eingangsuntersuchungen sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten wirken sich positiv auf die Prävention und Therapie und folglich auch auf die Lebensqualität der Pflegebedürftigen aus. Zahnschmerzen und Folgeerkrankungen, wie Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen lassen sich vermeiden. Dies trägt nicht nur zu Erleichterungen bei der Nahrungsaufnahme und beim Sprechen bei, sondern auch zu einer wesentlichen Verbesserung der sozialen Teilhabe im Allgemeinen.

Quelle: KZBV – Kooperationsverträge – Erfolgsmodell für Pflegeheime

 

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