Masernimpfpflicht für Deutschland beschlossen

Masernimpfpflicht für Deutschland beschlossen

Der Bundestag hat am 14.11.2019 die Einführung der Masernimpfpflicht beschlossen. Ab März 2020 gelten folgende Regelungen:

  • Künftig gilt für alle Kinder, die älter als 1 Jahr sind, eine verpflichtende Impfung gegen Masern als Voraussetzung für die Aufnahme in Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen (auch bei der Betreuung durch Tagesmütter).
  • Erzieher, Lehrer, Ärzte und medizinisches Personal sind ebenfalls zur Impfung verpflichtet (Ausnahme: Geburtsdatum vor 1971, Personen mit medizinischen Kontraindikationen).
  • Asylbewerber/Flüchtlinge müssen 1 Monat nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen Impfschutz nachweisen.
  • Die obigen Gruppen müssen einen Nachweis (Impfausweis, gelbes Kinderuntersuchungsheft oder ärztliches Attest bei bereits überstandener Masernerkrankung) vorlegen. Künftig sind auch digitale Impfausweise zugelassen (diese sollen Patienten darüber hinaus automatisch an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen erinnern).
  • Eltern, die ihre betreuten Kinder nicht impfen lassen sowie Kindertagesstätten, die Kinder ohne Impfschutz aufnehmen, droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Bußgelder drohen auch nicht geimpften Mitarbeitern von Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften sowie nicht geimpften Bewohnern dieser Unterkünfte. Kindergärten können nicht geimpfte Kinder ausschließen und Personal ohne Impfschutz darf dort nicht tätig werden.
  • Künftig dürfen mit Ausnahme von Zahnärzten alle Ärzte Impfungen vornehmen.
  • Freiwillige Reihenimpfungen in Schulen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden durch die Verpflichtung der Kassen zu Vereinbarungen über die Erstattung der damit zusammenhängenden Kosten gefördert.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird jährlich mit 2 Mio. Euro pro Jahr bei der Aufklärungsarbeit unterstützt.

Das Gesetz tritt zum 1.3.2020 in Kraft.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen

 

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