Mecklenburg-Vorpommern: Engagement für ländliche Regionen

Mecklenburg-Vorpommern: Engagement für ländliche Regionen

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport von Mecklenburg-Vorpommern gab bekannt, dass aktuell 90 Medizinstudierende an den Universitäten Rostock und Greifswald Teil des Landarzt-Programms sind. Diese Studierenden haben sich verpflichtet, nach dem Studium mindestens zehn Jahre in ländlichen Gebieten von Mecklenburg-Vorpommern zu praktizieren. Die im Jahr 2021 eingeführte Landarztquote ermöglicht auch Personen ohne 1,0-Abitur den Zugang zum Medizinstudium.

Landarztquote als Zukunftssicherung

Jährlich werden mit der Landarztquote 7,8% der Medizinstudienplätze in Mecklenburg-Vorpommern für Bewerber der Landarztquote reserviert. Dies entspricht rund 30 Studienplätzen pro Jahr. Angesichts des erwarteten Ärztemangels auf dem Land könnte die Landarztquote eine tragfähige Strategie für eine nachhaltige und flächendeckende hausärztliche Versorgung darstellen. Gesundheitssekretärin Sylvia Grimm unterstreicht die Dringlichkeit und betonte, dass die Rekrutierung junger Ärzte für ländliche Regionen eine Gemeinschaftsaufgabe von Hausärzteverband, Landesgesundheitsministerium sowie Kassenärztlicher Vereinigung sei. Langfristig muss der ländliche Raum attraktiver für junge Menschen und Familien gestaltet werden. Dazu gehören nicht nur beitragsfreie Kitaplätze und Schulen, sondern auch zuverlässiges Internet sowie ein breites kulturelles und sportliches Angebot.

 

Kommentar:

In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell mehr als 100 Hausarztsitze unbesetzt, was auf eine bestehende Herausforderung bei der hausärztlichen Versorgung hinweist. Die Abbildung zeigt, welche Mittelbereiche der hausärztlichen Versorgung von einer Unterversorgung betroffen oder bedroht sind.

Abb.: Versorgungssituation in Mecklenburg-Vorpommern

Versorgungssituation in Mecklenburg-Vorpommern

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern 2023

Diese kartografische Darstellung verdeutlicht, dass insbesondere ländliche Gebiete von einem Mangel an Hausärzten betroffen sind. Die Bestimmung einer unterversorgten oder potenziell gefährdeten Region laut Bedarfsplan obliegt dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Mecklenburg-Vorpommerns. Die Einstufung stützt sich auf landesweit gültige Kriterien wie die Bevölkerungszahl und das Alter sowie die Anzahl der ansässigen Hausärzte.

Quellen:

Autor Fanny Mauch
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