Die zunehmende Verbreitung von investorenbetriebenen medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) führt zu Interessenskonflikten zwischen der ärztlichen Freiberuflichkeit und Kapitalinteressen. Diese Meinung vertritt die MEDI GENO Deutschland und hat ein Zehn-Punkte-Programm entworfen, das darauf abzielt die bestehenden Strukturen weiterzuentwickeln und vor allem die regionale Versorgungssituation wieder in den Fokus zu rücken. Die vergangenen Jahre haben den Trend hervorgebracht, mit dem eine immer größere Anzahl an nicht mit dem Gesundheitswesen in Verbindung stehenden Investoren an der Gründung von MVZ und dem Aufbau von MVZ-Ketten beteiligt sind – hohe Skaleneffekte und Investitionsgrade sind das Ziel. MVZ-Ketten bieten beispielsweise die Möglichkeit Arbeits- und Beschaffungsprozesse zu zentralisieren, um Renditepotenziale zu heben.
Der Einstieg von Investoren in den Gesundheitsmarkt birgt Gefahren
Aufgrund der rendite- und nicht versorgungsorientierten Denkweise ergeben sich dabei verschiedene Gefahren:
- Begrenzung der ärztlichen Behandlungsfreiheit
- übermäßig renditeorientierte Verhaltensweisen
- fehlendes Interesse am Aufrechterhalten regionaler Versorgungsstrukturen
MEDI entwirft Punkteprogramm zur Eindämmung investorenbetriebener MVZ
Die MEDI GENO Deutschland hat, um diesen Gefahren entgegenzuwirken, ein Zehn-Punkte-Programm entwickelt, das die Formulierung folgender Sollzustände beinhaltet:
- MVZ-Strukturen müssen die wirtschaftliche Berechtigung und maßgebliche Entscheidungsbefugnis auf Seiten der Niedergelassenen in den Mittelpunkt stellen.
- Es muss eine unabhängige Daseinsvor- und -fürsorge in der regionalen Versorgung geben – abgekoppelt von der MVZ-Trägerschaft.
- Vorrangiges Einbeziehen von Praxen aus der jeweiligen Region mit Fokus auf die Sicherstellung der Versorgung muss das Ziel sein.
- MVZ-Strukturen, die langfristig darauf abzielen angestellte Ärzte in die Selbstständigkeit zu bringen, sollten angestrebt werden.
- Ärztlichen Zusammenschlüssen gleichermaßen wie ärztlichen MVZ GmbH sollten MVZ-Gründereigenschaften eingeräumt werden (entgegen des BSG-Urteils vom 16.5.2018).
- In diesem Zuge ist es zudem erstrebenswert des BSG-Urteil vom 26.1.2022 zu korrigieren, um die Anstellung im eigenen MVZ zu erleichtern.
- Nicht ärztlich geführte und betriebene MVZ müssen diesbezüglich sichtbar gemacht werden.
- Monopolbildung muss auf Basis einer kartellrechtlichen Rechtsaufsicht ausgeschlossen werden.
- Auch dem Missbrauch von MVZ als Spekulationsobjekte, der zur Beeinträchtigung einer Region beiträgt, muss auf verfassungskonformer Ebene vorgebeugt werden.
- Die Forderungen der Bundesärztekammer sind im Punkt der künftig ausschließlichen Zulassung von fachübergreifenden MVZ mit verpflichtendem örtlichem und fachlichem Bezug des MVZ-Gründers aufgrund der aktuellen Mangelsituation nicht zu befürworten.
Kommentar:
Die MEDI GENO Deutschland betreibt bereits seit mehreren Jahren MVZ auf Basis des regionalen Grundsatzes. In Zusammenarbeit mit der Ärztegenossenschaft Nord gibt es beispielsweise ein kommunal betriebenes MVZ zur Sicherung der ambulanten Gesundheitsversorgung vor Ort. MEDI Baden-Württemberg, MEDI Südwest in Rheinland-Pfalz und die Ärztegenossenschaft Niedersachsen-Bremen setzen ähnliche Versorgungsmodelle in Zusammenarbeit mit den regionalen Ärzten zur Sicherung der Versorgung in den unterversorgten Gebieten um. Dies geschieht rein durch ärztliche Beteiligung und ohne den Einfluss von Investoren.