Medizinstudium: Neuregelungen zur Vergabe von Studienplätzen

Medizinstudium: Neuregelungen zur Vergabe von Studienplätzen

Anfang Dezember 2018 einigte sich die Kultusministerkonferenz auf einen Entwurf des Staatsvertrags für die Hochschulzulassung zum Medizinstudium. Bis zum 31.12.2019 hat der Gesetzgeber Zeit, verfassungsrechtliche Neuregelungen zur Vergabe der Studienplätze zu leisten. Der Anlass hierfür: Eine Urteilsverkündung des Ersten Senats erklärte das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Aus dem Urteil gingen folgende Eckpunkte hervor:

  • Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) bleibt unverändert. Das AdH wird sich weiterhin auf 60% belaufen
  • 20% der zur Verfügung stehenden Studienplätze können für die Vorabquote vorbehalten werden
  • Die Abiturbestenquote wird von 20 auf 30% erhöht
  • Die Eignungsquote von 10% wird neu eingeführt
  • Die bislang existierende Wartezeitquote entfällt

Die Vergabe der Studienplätze – auf Grundlage der geforderten Neuregelungen – soll frühestens ab dem Sommersemester 2020 erfolgen.

Quelle: KULTUSMINISTER KONFERENZ – Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon