Mehr als eine Million Zahnarztbesuche in Pflegeeinrichtungen in 2023

Mehr als eine Million Zahnarztbesuche in Pflegeeinrichtungen in 2023

Wachsende Inanspruchnahme von speziellen Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung stehen seit 2018 besondere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung, wie beispielsweise die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung und die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge. Eine aktuelle Erhebung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat nun ergeben, dass die Inanspruchnahme dieser besonderen Leistungen, die im Rahmen von Kooperationen von Zahnärzten mit Pflegeeinrichtungen sowohl direkt vor Ort in der Pflegeeinrichtung als auch in den Praxen erbracht werden, kontinuierlich steigt. Rund 1,04 Mio. Besuche erfolgten durch Zahnärztinnen und Zahnärzte im Jahr 2023 bei dieser besonders vulnerablen Patientengruppe – 10,8% mehr als noch im Vorjahr.

Zahl der Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen ebenfalls gestiegen

In knapp zwei Dritteln der Fälle von aufsuchender zahnärztlicher Versorgung von Pflegebedürftigen bestand ein Kooperationsvertrag zwischen Zahnarzt und der betreffenden Pflegeeinrichtung. Auch die Zahl der Kooperationsverträge ist in 2023 gestiegen – bundesweit um 5,7% auf 6.904.

 

Kommentar:

Die aktuellen Daten der KZBV bestätigen, dass die 2018 eingeführten Maßnahmen zur Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen erfolgreich sind. Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen haben sich dabei als hilfreich erwiesen.

Vorteile eines Kooperationsvertrags gegenüber einer aufsuchenden Behandlung ohne Vertrag

Zwar ist die Erbringung aufsuchender zahnärztlicher Leistungen auch ohne Kooperationsvertrag möglich, aber ein solcher Vertrag bringt erhebliche Vorteile für Patienten, Zahnärzte und Pflegepersonal:

  • Ein Kooperationsvertrag sorgt für eine regelmäßige und planbare zahnmedizinische Betreuung, während ohne Vertrag Besuche oft nur bei akuten Problemen stattfinden.
  • Durch die feste Zusammenarbeit kann eine effizientere Organisation der Zahnarztbesuche erfolgen, was Wartezeiten und bürokratischen Aufwand reduziert.
  • Pflegekräfte profitieren von Schulungen und klaren Abläufen, was die tägliche Mundpflege der Bewohner verbessert.
  • Zudem wird die Frühprävention gestärkt, da Zahnärzte regelmäßig vor Ort sind und Probleme frühzeitig erkennen können.
  • Auch für Zahnärzte lohnt sich die aufsuchende Behandlung mehr, da sie durch die Kooperationsstruktur wirtschaftlicher und besser planbar wird.
  • Letztlich führt dies zu einer besseren Mundgesundheit und Lebensqualität der Patienten sowie einer Entlastung aller Beteiligten.

Leider ist ein solcher Kooperationsvertrag bislang nur für Pflegeeinrichtungen, nicht aber für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behinderteneinrichtungen) vorgesehen. Die Ausweitung der Kooperationsverträge auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie die KZBV sie nun anstrebt, scheint daher ein sinnvoller Schritt.

Quelle: KZBV – Inanspruchnahme von zahnärztlichen Angeboten für Pflegebedürftige weiter gestiegen

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
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