Seit Jahren steigen die Eigenanteile in der stationären Pflege. Mittlerweile müssen Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.245 € pro Monat selbst finanzieren. Zur Reduktion der finanziellen Belastung der Heimbewohner wurden 2022 die aufenthaltsbedingten Zuschläge eingeführt.
Dennoch sind viele Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen häufig nicht in der Lage, den Eigenanteil an den Pflegekosten eigenständig zu tragen. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe in Form der „Hilfe zur Pflege“. 2026 erreichte die Sozialhilfequote in Heimen mit 37 % einen Höchststand. So die Ergebnisse der Sonderanalyse, die im Auftrag der DAK-Gesundheit durch Prof. Heinz Rothgang durchgeführt wurde.
Laut Berechnungen von Prof. Rothgang ist ohne weitere Reformen bis zum Jahr 2035 ein Anstieg der Sozialhilfequote auf knapp 43 % zu erwarten. Die Zahl der pflegebedürftigen Sozialhilfeempfänger würde dann bei rund 356.000 Personen (15 %) liegen. Zudem wurde in der Sonderanalyse der Effekt der aufenthaltsbedingten Leistungszuschläge untersucht. Zwar konnten die Zuschläge den Negativtrend nicht aufhalten, ihn dennoch aber deutlich abdämpfen. Laut dem Gesundheitsökonom würde die Sozialhilfequote bereits jetzt bei 45 % liegen und bis 2032 auf über 50 % steigen.
Kommentar:
Steigende Eigenanteile und der daraus resultierende hohe Sozialhilfeanteil unter den Heimbewohnern unterstreichen die Schieflage und den Reformdruck in der Pflege. Insbesondere weil die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen wird. Schon jetzt sind mehr als 6 Mio. Menschen pflegebedürftig.
Quelle: DAK Gesundheit – Armutsfalle Pflege: DAK-Studie zeigt Rekordwerte bei der Sozialhilfequote in Heimen