Mehr Geld für Apotheken (bereits) ab Jahresmitte?

Mehr Geld für Apotheken (bereits) ab Jahresmitte?

Es kam schon etwas überraschend, dass das Gesundheitsministerium Ende April ankündigte, sich zeitnah um die Erhöhung des viel diskutierten Packungsfixums zu kümmern, und zwar im Rahmen einer eigenen Verordnung, die ‚zeitnah in die Abstimmung‘ gehen solle.

Angedacht ist dabei ein zweistufiges Vorgehen mit einer Steigerung des Fixums je Packung um jeweils 57 Cent (Anmerkung: aktuell beträgt das fixe Honorar 8,35 €; zusätzlich erhalten die Apotheken noch 3 % des Einkaufspreises):

  • zum 1.7.2026 Erhöhung des Fixums auf 8,92 €
  • zum 1.1.2027 Erhöhung auf 9,49 €

Das entspricht nicht ganz den geforderten 9,50 €, die im Koalitionsvertrag vor über einem Jahr festgelegt wurden, aus Sicht der Apothekerschaft geht es jedoch endlich in die richtige Richtung, hatte die Gesundheitsministerin auf dem Deutschen Apothekertag im September doch erklärt, dass eine Fixumserhöhung aufgrund der angespannten Finanzlage der GKV zurückgestellt werden müsse. Entsprechend groß war der Unmut der Branche und Branchenvertreter.

Druck aus den Reihen der Apotheken(funktionäre) entsprechend hoch

Die Erhöhung des Apothekenfixums für Rx-Arzneien auf 9,50 € (im ländlichen Raum sogar bis 11 €) findet sich explizit im Koalitionsvertrag vom Frühjahr 2025. Es wurde seit 2013 nicht mehr erhöht, seither seien jedoch – so die ABDA – die Kosten um ca. 60 % gestiegen; wäre das Fixum an die Grundlohnsumme gekoppelt, müsste das Fixum – so die ABDA – heute sogar bei 12,64 € liegen.

Auch in den Eckpunkten des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG), welches im Oktober 2025 vorgestellt wurde, findet sich die Erhöhung nicht mehr; zwar werden die Regelungen zur Apothekenvergütung auf neue Verhandlungspartner verlagert, künftig sollen diese zwischen dem DAV und dem Spitzenverband der GKVen erfolgen und zwar auf jährlicher Basis (unter Berücksichtigung entsprechender Indices), die Apothekenreform bzw. deren Entwurf wurde von der EU gestoppt, und auch innerhalb der Koalition gibt es noch Unstimmigkeiten. Und selbst wenn es – wie vom BMG kommuniziert – bald zu einer Einigung mit der EU kommen würde, hätte es entsprechend gedauert, bis sich die neuen Verhandlungspartner wiederum auf eine Vergütungsanpassung geeinigt haben würden – im Worst Case bis 2027 oder länger; das wäre zwei Jahre nach den Versprechungen im Koalitionsvertrag, zwei Jahre, in denen die Kosten selbst sich wieder (massiv) erhöht haben, sprich in denen ein indexorientiertes Fixum sich bereits wieder weiter nach oben entwickelt hätte.

Weiterer Unmut durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Hinzu kam – und das dürfte der Hauptgrund für die Kehrtwende des Ministeriums sein – dass im Rahmen des GKV-Spargesetzes – statt der von den Koalitionären vorgesehenen Stärkung der Apotheken – nun auch diese zur Kasse gebeten werden: Der Kassenabschlag, den Apotheken je Arznei den GKVen zu leisten haben, steigt demnach von 1,77 € auf 2,07 €, das sind laut Treuhand Hannover ca. 10.000 € weniger Betriebsergebnis pro Apothekenbetriebsstätte; berücksichtigt man die weiteren Kosteneffekte, die die Marge in 2025 belasten, insbesondere die gestiegenen Personalkosten, würden von der Fixumserhöhung nur mehr ca. 4.400 € Mehrgewinn übrig bleiben.

 

Kommentar:

Bislang müssen Wirtschafts- und Gesundheitsministerium das Apothekenhonorar regeln, die Erhöhung kann per Rechtsverordnung (ohne Zustimmung des Bundesrats) erfolgen, jedoch ist bislang kein Entwurf für eine entsprechende Änderungsverordnung bekannt – es könnte folglich knapp werden mit einer Erhöhung ab Jahresmitte.

Siehe auch News vom 13.11.2025

Quellen:

Arrow right icon