Im Dezember haben die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie, das sind IFK, Physio-Deutschland, VDB sowie VPT, und der GKV-Spitzenverband hinsichtlich der jährlich neu zu verhandelnden Preise (Erhöhungen) für physiotherapeutische Behandlungen eine Einigung erzielt. Demnach steigt die GKV-Vergütung ab Januar 2024 um 6,44% – die Erhöhung basiert dabei sowohl auf Preissteigerungen für Sach-, Personal- und Raumkosten des Jahres 2023 als auch werden prognostizierte Steigerungen für das Jahr 2024 berücksichtigt.
Ab 1.1.2024 können für eine 45-minütige Manuelle Lymphdrainage 50,60 Euro abgerechnet werden (hinzu kommt die 10%ige Zuzahlung der Patienten), für die Krankengymnastik als Einzelbehandlung (15 bis 25 Minuten) 27,80 Euro.
Kommentar:
Um die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln zu verbessern und dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat der Gesetzgeber mit entsprechenden Reformierungen reagiert, z.B.
- zunächst 2017 mit der Entkoppelung der Honorarerhöhung von der Entwicklung der Grundlohnsumme
- oder mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Im Rahmen des TSVG wurden erstmalig zum 1.7.2019 bundesweit einheitliche Höchstpreise vereinbart, d.h., alle Physiotherapeuten erhielten damals das Honorar jener Region, in welcher bis dato am meisten bezahlt worden war. Regionale Unterschiede wie auch die geringere Entlohnung im Osten für die gleiche Leistung gibt es seither nicht mehr.
Diese Preise waren die Basis für weitere jährliche Verhandlungen auf Bundesebene (nicht mehr auf KV-Ebene), ohne dass – im Vergleich zu früher – die Grundlohnsumme beschränkend auf Honorarsteigerungen wirkt. Stattdessen fließen nun andere Parameter wie z.B. Personal-/Sachkosten, die wirtschaftlichen Interessen freiberuflicher, aber auch angemessene Vergütungen angestellter Physiotherapeuten ein. Der Gesetzgeber reagierte damit einerseits auf die regional stark divergierenden Honorarniveaus, andererseits auf den Fachkräftemangel sowie auf die angespannte Kosten- und Gewinnsituation der Therapeuten, die unter anderem damit verbunden ist, dass angestellte Therapeuten nicht angemessen bezahlt werden können bzw. wesentlich weniger verdien(t)en als im stationären Bereich.
Seither wurden bislang drei neue Rahmenverträge abgeschlossen, die ersten beiden mit z.T. starken Zeitverzögerungen, da sich die Verhandlungspartner nicht einigen konnten und daher die Schiedsstelle angerufen werden musste. Der aktuelle, ab 1.1.2024 gültige Vertrag ist somit der erste, rechtzeitig und auf üblichem Verhandlungswege zustande gekommene Vertrag. Unabhängig davon laufen jedoch noch gerichtliche Überprüfungen wegen vergangener Schiedssprüche.
Hintergrund ist u.a., dass für die drei o.g. Kostenarten (Sach-, Personal- und Raumkosten), welche die Basis für die Honorarsteigerungen sind, entsprechende Kriterien definiert wurden, gegen die 2021 ein Klageverfahren eingeleitet wurde; dieses wurde initiiert von Therapieverbänden, die das Kriterium ‚Tarifsteigerungen im stationären Bereich‘ (gemäß TVöD) als Referenz für die Entwicklung der Personalkosten als sachlich nicht angemessen beurteilen; denn dies wäre nicht ausreichend, therapeutische Mitarbeiter so zu vergüten, dass es dem Niveau im stationären Bereich entspräche. Mit einer abschließenden Entscheidung dürfte evtl. im Jahr 2024 zu rechnen sein.
Siehe auch News vom 4.10.2022
Quelle: GKV-Spitzenverband – GKV-Heilmittel-Informationsportal: Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V