Mehr heilkundliche Kompetenzen für Pflegefachkräfte

Mehr heilkundliche Kompetenzen für Pflegefachkräfte

Die Pflege in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Aufgrund der Überalterung der Bevölkerung wird die Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen weiter zunehmen. Gleichzeitig besteht schon jetzt ein massiver Fachkräftemangel, der sich durch den Renteneintritt der Babyboomer-Generation verschärfen wird. So prognostiziert das Statistische Bundesamt, dass bis 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen werden. Insgesamt wird eine ausgeprägte Personal- und damit Kapazitätslücke in der Pflege erwartet. Wo also ansetzen?

Unterschiedliche Maßnahmen mit einem Ziel

Um die Pflegeversorgung in Deutschland auch künftig sicherzustellen, sind vielfältige Maßnahmen erforderlich. Neben der Reform und Akademisierung der Pflegeausbildung zählen dazu die gezielte Anwerbung ausländischer Pflegekräfte sowie Strategien zur besseren Personalbindung in Pflegeeinrichtungen.

Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen von Pflegefachpersonen, um die Attraktivität des Berufs zu verbessern und Fähigkeiten effizient einzusetzen. Mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege werden nun zentrale Voraussetzungen für mehr Eigenverantwortung geschaffen.

Was bedeutet die Befugniserweiterung konkret für die Pflegefachkräfte?

Pflegefachkräfte dürften zukünftig bestimmte Leistungen eigenverantwortlich und weisungsfrei erbringen. Damit können qualifizierte Pflegekräfte zukünftig Leistungen durchführen, die zuvor nur Ärzten vorbehalten waren. Allerdings gilt dies nur für solche Pflegekräfte, die die notwendigen heilkundlichen Fähigkeiten im Rahmen der dreijährigen Ausbildung oder dem primärqualifizierenden Pflegestudium sowie Kompetenzen in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz durch das Hochschulstudium seit 2025 erworben haben. Zukünftig sollen zudem die notwendigen Befähigungen in staatlich anerkannten Weiterbildungen vermittelt werden.

 

Kommentar:

Angesichts der Personallücke in der Pflege ist die Kompetenzerweiterung ein längst überfälliger Schritt, um die Pflege ressourceneffizienter zu gestalten und die Attraktivität des Berufsbilds zu verbessern. Gleichzeitig profitieren die Pflegebedürftigen, wenn bereits vertraute Pflegekräfte z. B. auch die Wundpflege übernehmen oder Hinweise zu Präventionsmaßnahmen geben. Die Details zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen sind zwischen der Selbstverwaltung und den Pflegeberufsverbänden noch zu konkretisieren. Daneben wird zur fachlichen Klärung eine wissenschaftlich begleitete Aufgabenbeschreibung („Scope of Practice“) erarbeitet. Anfang 2026 soll das Gesetz dann in Kraft treten.

Quellen:

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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