Durch die Corona-Krise hat die Videosprechstunde einen regelrechten Boom erfahren. Mittlerweile ist diese fester Bestandteil der Regelversorgung und bietet den Vertragsärzten und -psychotherapeuten zahlreiche Einsatz- und Verordnungsmöglichkeiten. So können via Videosprechstunde auch zuvor unbekannte Patienten für einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben oder eine Folgeverordnung für die häusliche Pflege ausgestellt werden. Allerdings lagen die Flexibilitätsvorteile bisher vornehmlich auf Seiten der Versicherten, die die Videosprechstunde zeit- und ortsunabhängig in Anspruch nehmen konnten. Letzteres gilt für Ärzte bis dato nicht. Dies soll sich laut KBV-Vertreterversammlung künftig ändern.
Mobiles Arbeiten für Ärzte gefordert
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat dazu ein Eckpunktepapier beschlossen, welches die Rahmenbedingungen des mobilen Arbeitens erweitert. Ärzte und Psychotherapeuten sollen künftig digitale und telemedizinische Leistungen auch außerhalb der Praxisräume durchführen können, vorausgesetzt die Leistungserbringer verfügen über eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Gleichzeitig muss die überwiegende Zahl der Behandlungen am Praxisstandort erbracht und zudem im Bedarfsfall zeitnah ein Arzttermin in Präsenz sichergestellt werden.
Nach Verhandlung mit den Krankenkassen sollen die Regelungen anschließend im Bundesmantelvertrag-Ärzte sowie dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) hinterlegt werden. Weitere Regularien, wie die Zulassungsverordnung und die (Muster-)Berufsordnung, sind in diesem Zusammenhang ebenfalls anzupassen.
Kommentar:
Digitalisierung = Flexibilität – bisher ging diese Gleichung zumindest für die Ärzte und Psychotherapeuten nur eingeschränkt auf. Mit dem Eckpunktepapier könnte sich das nun ändern. Dies ist auch dringend notwendig, will man die Akzeptanz digitaler Lösungen in der Praxis steigern und die Effizienzpotentiale heben. Denn nur, wenn digitale Angebote einen echten Vorteil für Ärzte und Versicherte gleichermaßen bieten, werden sich diese im Praxisalltag auch durchsetzen können.