KZBV legt Bericht für 2024 vor
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat am 22.1.2026 ihren aktuellen Bericht für das Jahr 2024 gemäß § 9 Absatz 1 der Richtlinie nach § 22a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegt.
Dieser bestätigt die weiterhin steigende Inanspruchnahme präventionsorientierter, speziell auf Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zugeschnittener zahnärztlicher Leistungen. Dazu zählen unter anderem die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung individueller Mundgesundheitspläne, gezielte Mundgesundheitsaufklärung und die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge.
Insgesamt wurden im Jahr 2024 535.035 Patientinnen und Patienten mit diesen Angeboten versorgt, was einem signifikanten Zuwachs um 18,3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch die Zahl der Besuche von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Pflegeeinrichtungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung stieg im Jahr 2024 weiter an, und zwar um 6,2 % auf über 1,1 Mio. Besuche.
Der Bericht weist zudem darauf hin, dass derzeit 7.483 Kooperationsverträge nach § 119b SGB V bestehen. Damit haben bundesweit inzwischen rund 41,3 % der Pflegeheime Kooperationsverträge mit Zahnarztpraxen abgeschlossen.
Die KZBV betont in ihrem Bericht, dass trotz der beschriebenen Fortschritte weitere Maßnahmen erforderlich sind, um neben den stationären Pflegeeinrichtungen weitere Wohnformen und Einrichtungen – etwa der Eingliederungshilfe – in die aufsuchende zahnärztliche Betreuung einzubeziehen.
Kommentar:
Der vorgelegte Bericht der KZBV zeigt eindrücklich, dass die im Rahmen der Richtlinie nach § 22a SGB V etablierten Präventionsleistungen nicht nur angenommen werden, sondern gezielt Versorgungslücken bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen schließen. Gerade für diese vulnerablen Gruppen ist der niedrigschwellige, aufsuchende und präventionsorientierte Ansatz ein zentraler Faktor zur Erhaltung von Mundgesundheit, Lebensqualität und Teilhabe.
Vor diesem Hintergrund erscheint der jüngst vom Wirtschaftsrat der CDU eingebrachte Vorschlag, zahnmedizinische Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen, gesundheitspolitisch hochproblematisch. Eine solche Herauslösung würde insbesondere sozial und gesundheitlich benachteiligte Personengruppen treffen, für die Eigenvorsorge oder private Zusatzabsicherung faktisch keine realistische Option darstellt. Zudem tragen präventive zahnärztliche Leistungen langfristig zur Vermeidung aufwendiger und kostenintensiver Folgebehandlungen bei – ein Aspekt, der in der aktuellen Debatte um Ausgabenbegrenzungen häufig zu kurz kommt. Einsparungen im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung würden folglich nicht nur soziale Schieflagen verstärken, sondern wären auch gesundheitsökonomisch kurzsichtig. Eine nachhaltige Gesundheitspolitik sollte daher vielmehr auf den weiteren gezielten Ausbau solcher wirksamer Präventionsstrukturen setzen, statt bewährte Leistungen aus der solidarisch finanzierten Versorgung in Frage zu stellen.
Angesichts des demografischen Wandels ist vielmehr eine stärkere Verschränkung von zahnmedizinischer Prävention und pflegerischer Begleitung ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung der Mundgesundheit vulnerabler Gruppen. Die steigende Inanspruchnahme zahnmedizinischer Präventionsleistungen im Rahmen der aufsuchenden Betreuung signalisiert Fortschritte bei der zahnmedizinischen Versorgung von in Heimen untergebrachten Pflegebedürftigen. Für in anderen Wohnformen untergebrachte vulnerable Patienten stellt sich jedoch die Frage, wie wohnortnahe Versorgung und sektorenübergreifende Koordination weiter ausgebaut werden können. Die Forderung der KZBV nach einer Ausweitung der Kooperationsverträge auf weitere Wohnformen, um möglichst alle anspruchsberechtigten Personen zu erreichen, ist daher nicht nur fachlich fundiert, sondern weist in Richtung einer nachhaltigen gesundheits- und versorgungspolitischen Perspektive.
Quelle: KZBV – Präventionsleistungen für Pflegebedürftige weiter im Aufwärtstrend