Bayerische Ärzte, die opioidabhängigen Patienten eine methadongestützte Behandlung bieten, profitieren seit Kurzem von einer besseren Federung. Dies geht auf einen Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vom November 2018 zurück. Ziel ist es, mehr Substitutionsärzte zu gewinnen und damit die Versorgung suchtkranker Menschen, bzw. deren Rückkehr in einen geregelten Alltag zu ermöglichen. Ab sofort gelten für Ärzte, die neu an der substitutionsgestützten Behandlung teilnehmen sowie Wiedereinsteiger folgende Förderungen:
- Zuschuss für die Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (Voraussetzung für die eigenständige Durchführung einer Substitutionstherapie): einmalig bis zu 1.500 Euro (wie bislang)
- Basisförderung für die Ausrichtung der Praxis auf die Behandlung Opioidabhängiger (für Praxisausstattung oder das Angebot von Methadon-Sprechstunden): einmalig 2.500 Euro (neu)
- Zuschuss für die Behandlungsleistung im Konsiliarverfahren: einmalig 1.000 Euro (neu)
- Zuschuss für Substitutionskooperationen in eigens dafür eingerichteten Räumlichkeiten (in bereits bestehenden Praxen oder in extern angemieteten Räumen) in Form einer (Teil-) Berufsausübungsgemeinschaft von bis zu fünf Ärzten: 2.000 Euro je Teilnehmer.
Detaillierte Informationen finden sich unter https://www.kvb.de/praxis/finanzielle-foerdermoeglichkeiten/foerderung-methadonsubstitution/.
Quelle: KVB – Fördermöglichkeiten Methadonsubstitution
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