Modellprojekte zur Heilkundeübertragung werden verpflichtend

Modellprojekte zur Heilkundeübertragung werden verpflichtend

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Krankenkassen aller Bundesländer zu einem Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Pflegefachkräfte zu verpflichten. Dies geht aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hervor. Die Modellprojekte sollen spätestens am 1.1.2023 starten.

Es ist geplant, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der GKV-Spitzenverband und die Pflegeverbände die Einzelheiten zu dem Modellvorhaben in einem Rahmenvertrag definieren. Können sich die Parteien nicht einigen, wird eine Schiedsperson berufen. Im Rahmenvertrag sollen ferner die Standards für eine interprofessionelle Zusammenarbeit festgeschrieben bzw. darüber entschieden werden, welche Aufgaben sich zur eigenständigen Durchführung durch die Pflegefachkräfte eignen und welche Qualifikationen dafür notwendig sind. Konkret wird im Änderungsantrag von Übertragungen im Bereich der Wundversorgung gesprochen. Die Projekte sollen sich über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren erstrecken, um so bald wie möglich Ergebnisse zu erhalten. Zur dauerhaften Etablierung der Modelle ist eine Verankerung der Inhalte in den Verträgen zur „Besonderen Versorgung“ im SGB V § 140a vorgesehen. Durch einen Vorschlag im Evaluationsbericht soll die Einbringung der Modellvorhaben in die Regelversorgung gewährleistet werden.

Quellen:

 

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