Modernisierung des notariellen Berufsrechts

Modernisierung des notariellen Berufsrechts

Der im November 2020 vorgestellte Referentenentwurf ‚Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften‘ soll insbesondere dazu dienen, den Notariatsberuf familienfreundlicher zu gestalten und die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker zu nutzen. Folgende Vorschläge finden sich dazu im Entwurf:

  • Notariatsbestellung soll bis zu drei Jahren pausiert werden können (mit Wiederbestellungsgarantie); längere Bestellung von Vertretern
  • Förderung elektronischer Kommunikation (Reduzierung der Schriftformerfordernisse)
  • Vereinfachtere Einsicht in notarielle Unterlagen zu Forschungszwecken
  • Klarstellung zu den Gründen, die eine Zulassung zur Anwaltschaft ausschließen
  • Gebührenbefreiung für Kollegen, deren Angehörige, Notarvereinigungen etc. soll abgeschafft werden
  • Geänderte Stimmverteilung in der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer

Daneben betrifft das Gesetzesvorhaben aber auch die Berufsordnungen benachbarter rechts- und steuerberatender Berufe:

  • Für Juristen soll der Vorbereitungsdienst (Referendariat) künftig auch in Teilzeit möglich sein
  • Die Staatsexamen sollen künftig auch in Form einer digitalen Prüfung absolviert werden können
  • Bestellung von Vertretern für Rechtsanwälte/Patentanwälte soll vereinfacht werden (Abschaffung bzw. Reduzierung der Anzeigepflichten sowie Angleichung der Berufsgruppen)

Des Weiteren enthält der Entwurf auch Ideen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung von Verfahrensabläufen, was z.B. auch die Beschlussfindung und Einberufung von Kammerversammlungen betrifft.

 

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