Neu: BEMA-Abrechnungspositionen für Parodontalerkrankungen Teil III

Neu: BEMA-Abrechnungspositionen für Parodontalerkrankungen Teil III

In den vergangenen zwei Wochen sind die ersten beiden Teile zu den seit Juli 2021 geltenden neuen Abrechnungspositionen des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA) im Zusammenhang mit Paradontalerkrankungen erschienen. Nachfolgend nun der abschließende dritte Teil zu den Positionen aus dem überarbeiteten BEMA.

BEMA Nr. UPTe/f
Subgingivale Instrumentierung
  • Subgingivale Instrumentierung
    • e) bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungs-bluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je einwurzeligem Zahn
    • f) Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr und Sondierungsbluten sowie an allen Stellen mit einer Sondierungstiefe von 5 mm oder mehr, je mehrwurzeligem Zahn
  • Regelmäßig über einen Zeitraum von zwei Jahren
  • ausschlaggebend für die Leistungsabrechnung sind – je nach Frequenz bzw. bereits erbrachter Anzahl der UPT-Sitzungen – unterschiedliche Befunddaten aus BEV, UPTd oder UPTg
  • Die Leistungen nach BEMA-Nrn. UPTe/f sind berechnungsfähig bei Versicherten mit:
    • Grad A im Rahmen der ersten und zweiten UPT, 1x im Kalenderjahr mit einem Mindestabstand von zehn Monaten
    • Grad B im Rahmen der ersten, zweiten, dritten und vierten UPT, 1x im Kalenderhalbjahr mit einem Mindestabstand fünf Monaten
    • Grad C im Rahmen der ersten bis sechsten UPT, 1x im Kalendertertial (Tertial = Zeitraum von vier Monaten) mit einem Mindestabstand von drei Monaten
  • ggf. zzgl. Anästhesien nach BEMA Nrn. 40/I, 41a/L1
  • nicht berechnungsfähig für die subgingivale Instrumentierund an Implantaten, Privatvereinbarung nach § 8 (7) BMV-Z vor Behandlungsbeginn möglich
BEMA Nr. UPTg
Untersuchung des Parodontalzustands
  • Untersuchung des Parodontazustands
  • Dokumentation der klinischen Befunde:
    • Sondierungstiefen an mind. 2 Messstellen (mesio- und distoapproximal)
    • Sondierungsbluten an mind. 2 Messstellen (mesio- und distoapproximal)
    • Zahnlockerung (Grad 0 bis 3)
    • Furkationsbefall (Grad 0 bis 3)
    • Röntgenologischer Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter).

  • Vergleich der Befunddaten mit BEV oder UPTd mit Dokumentationen zum Behandlungsfortschritt
  • Information und Aufklärung des Patienten über Ergebnisse und weiteres Vorgehen
  • Vergleich der Befunddaten mit BEV oder UPTd mit Dokumentationen zum Behandlungsfortschritt
  • ab dem Beginn des zweiten Jahres der UPT unabhängig vom Grading und nur einmal im Kalenderjahr berechnungsfähig.
BEMA Nr. 108
Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sitzungung (wenn erforderlich)
  • für Einschleifen des natürlichen Gebisses (Dokumentation der eingeschliffenen Zähne)
  • zum Kauebenenausgleich, zur Entlastung
  • je Sitzung im Zusammenhang mit der Parodontitistherapie
  • Leistung muss nicht beantragt werden, auf dem Vordruck 5b (Anlage 14a BMV-Z Parodontalstatus Blatt 2) ist dafür kein Feld mehr vorgesehen
BEMA Nr. 111
Nachbehandlung im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien, je Sitzung
  • je Sitzung
  • für Nachbehandlungen nach BEMA Nrn. AITa/b und CPTa/b
  • für Nahtentfernung nach BEMA Nrn. AITa/b und CPTa/b
  • Leistung muss nicht beantragt werden, auf dem Vordruck 5b (Anlage 14a BMV-Z Parodontalstatus Blatt 2) ist dafür kein Feld mehr vorgesehen
  • BEMA-Nrn. 38/N und 105/Mu können nicht neben der Leistung nach BEMA-Nr. 111 abgerechnet werden, soweit Maßnahmen in derselben Sitzung an derselben Stelle erfolgen

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter www.e-marktwissen.de. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal E-Marktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: E-MARKTWISSEN

 

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