Neue App sichert Anschlussversorgung nach Entzug

Neue App sichert Anschlussversorgung nach Entzug

Alkoholabhängigkeit ist eine der häufigsten Suchterkrankungen weltweit, die Betroffene meist ihr Leben lang begleitet. Trotz des anhaltenden Behandlungsbedarfs nach Abschluss des stationären Entzugs beansprucht jedoch nur ein geringer Teil der Erkrankten ein weiterführendes Versorgungsangebot.

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat sich daher zum Ziel gesetzt, mithilfe einer von Ärzten und Wissenschaftlern entwickelten App, das durch die unzureichende Nachbetreuung entstehende Risiko für einen Rückfall zu minimieren. Die Smartphoneanwendung namens SmartAssistEntz soll Alkoholkranke nach erfolgtem stationärem Entzug dabei unterstützen, die individuell passende Anschlussmaßnahme zu finden, um dauerhaft abstinent zu bleiben. Das Konzept, das durch die telefonische Begleitung eines Psychotherapeuten ergänzt wird, setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  1. Stärkung der Abstinenzmotivation durch das appbasierte Training
  2. Identifikation von individuell passenden Anschlussmaßnahmen mithilfe von Telediagnostik
  3. Überführung in die entsprechende Anschlussmaßnahme basierend auf einem individuellen Nachhaltigkeitsplan (Erarbeitung in sechs wöchentlichen Telefonaten zwischen Patienten und Telepsychotherapeuten)

Das Modellprojekt wird vorerst in der Region Franken (Bayern) implementiert und evaluiert. Eine Ausweitung auf weitere Regionen oder die Regelversorgung ist möglich. Die Evaluation beinhaltet den Vergleich der Vorgehensweise des Modellprojektes mit der herkömmlichen insbesondere in Bezug auf das Rückfallrisiko innerhalb der ersten sechs Monate nach dem stationären Entzug und unter Hinzuziehung von Routinedaten der beteiligten Krankenkassen und Rentenversicherung sowie einer Befragung der involvierten Behandler. Ziel ist die Erhöhung der Nutzung von Anschlussmaßnahmen sowie die Reduzierung der Rückfalls- und Krankheitskosten (direkt und indirekt).

Das Projekt erhält eine Förderung für drei Jahre in Höhe von 2,4 Mio. Euro vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA).

Quellen:

 

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