Neue ASV-Angebote: Kopf- oder Halstumoren/muskuläre Erkrankungen

Neue ASV-Angebote: Kopf- oder Halstumoren/muskuläre Erkrankungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) für zwei weitere Indikationen geöffnet. Künftig stehen die speziellen Behandlungsangebote auch Patienten mit Kopf- oder Halstumoren und mit neuromuskulären Erkrankungen zur Verfügung.

  • ASV Kopf- oder Halstumoren: Das Kernteam umfasst Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie Strahlentherapie. Die Teamleitung obliegt einem Arzt der genannten Fachrichtungen. Bei Tumoren der Schilddrüse oder der Nebenschilddrüse sind ferner Fachärzte für Viszeralchirurgie und Nuklearmedizin sowie Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie erforderlich.
  • ASV neuromuskuläre Erkrankungen: Das Kernteam umfasst Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Pneumologie sowie Neurologie. Die Teamleitung obliegt einem Facharzt für Neurologie. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen greifen weitere Regelungen.

Die Beschlüsse liegen dem Bundesministerium für Gesundheit vor. Sofern dieses keine Beanstandungen hat, treten sie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Da der G-BA für die obigen Indikationen bereits eine Anlage in der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus (ABK-RL) erarbeitet hatte, beginnt mit Inkrafttreten der neuen ASV-Regelungen eine Übergangsfrist. Der zufolge verlieren bereits erteilte Bescheide für Kliniken automatisch spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Beschlusses.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – G-BA öffnet ASV für Patientinnen und Patienten mit Kopf- oder Halstumoren und neuromuskulären Erkrankungen

 

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