Neue Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte

Neue Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte

Seit dem 1.8.2022 ist die neue Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Kraft. Damit wurden auch der Rahmenlehrplan für die Berufsschulen sowie der Ausbildungsrahmenplan für den betrieblichen Teil der Ausbildung überarbeitet und modernisiert.

In die Ausbildung sind nun u.a. auch Themen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit integriert. Zudem wurden soziale Kompetenzen wie die Kommunikation (vor allem im Umgang mit den Patienten) und kooperative Fertigkeiten gestärkt. Verschiedene Inhalte werden außerdem in Zukunft intensiver und auf höherem Niveau vermittelt. Dies betrifft neben der Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung beispielsweise auch die Durchführung von Hygienemaßnahmen, die Aufbereitung von Medizinprodukten sowie die Organisation, Durchführung und Bewertung von betrieblichen Arbeitsprozessen. In diesem Zusammenhang werden künftig verstärkt auch Ausbildungsinhalte zu den Themenbereichen Qualitätsmanagement und Abrechnung gelehrt. Berufsbezogene Kenntnisse in einer Fremdsprache (in der Regel Englisch) sind künftig ebenfalls Teil der Ausbildung.

 

Kommentar:

Nach 21 Jahren wurde die ZFA-Ausbildung endlich wieder an die geänderten beruflichen Realitäten angepasst, mit neuen Ausbildungsinhalten und einer großen Bandbreite von Themen, die während der Ausbildung vermittelt werden.

Die Vielfalt der Tätigkeiten, die inzwischen zum Arbeitsalltag eines bzw. einer ZFA gehören, zeigen, wie anspruchsvoll der Beruf ZFA inzwischen ist. Die modernisierte Ausbildungsordnung mit den geänderten, erweiterten und zum Teil nun auf höherem Niveau vermittelten Ausbildungsinhalten trägt dieser Entwicklung Rechnung. Die Anforderungen an den Beruf sind nicht nur aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der Weiterentwicklung und immer größeren Bandbreite von Behandlungsverfahren gestiegen, sondern auch durch den demografischen Wandel und die bessere zahnmedizinische Versorgung bislang unterversorgter Patientengruppen. Gerade ältere oder behinderte Patienten erfordern eine besondere Ansprache. Die Schulung der kommunikativen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der sozialen, psychischen und physischen Kontextfaktoren soll dies künftig gewährleisten.

Durch die immer vielfältigeren Aufgaben und gestiegenen Anforderungen ist es sinnvoll, dass sich ZFA nach Abschluss ihrer Ausbildung weiterqualifizieren und spezialisieren. Dazu bieten sich die auf dem Berufsbild der ZFA aufbauenden Abschlüsse wie beispielsweise Zahnmedizinische Prophylaxeassistent/in (ZMP), Dentalhygieniker/in (DH) oder Fachwirt/in für zahnärztliches Praxismanagement (FZP) an. Diese Aufstiegsfortbildungen ermöglichen nicht nur interessante und vielfältige Tätigkeiten und bessere berufliche Perspektiven, sondern auch eine höhere Vergütung.

Weitere Informationen zu den Ausbildungszahlen und zur Vergütung von ZFA finden Sie im ATLAS MEDICUS® Infodienst.

Quelle: BZÄK – ZFA: Mit neuer Ausbildungsverordnung moderne Basis für Perspektiven im Beruf gelegt

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