Seit Januar 2025 eröffnet eine neue Regelung in Sachsen ausländischen Ärzten mit Berufserlaubnis die Möglichkeit, noch vor der Erteilung der Approbation als Ausbildungsassistenten in Arztpraxen tätig zu werden. Dies wurde durch eine Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KV Sachsen), des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Sächsischen Landesärztekammer ermöglicht. Ziel dieser Maßnahme ist es, die ambulante medizinische Versorgung insbesondere in unterversorgten Regionen in Sachsen zu stärken und gleichzeitig den Ärzten den Einstieg in den deutschen Arbeitsalltag zu erleichtern.
Neue Arbeitsmöglichkeiten im ambulanten Bereich
Die Tätigkeit als Ausbildungsassistent ermöglicht es Ärzten mit Berufserlaubnis, wertvolle Erfahrungen im ambulanten Sektor zu sammeln. Unter der Anleitung und Aufsicht eines approbierten Facharztes übernehmen sie ärztliche Aufgaben mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.
Die KV Sachsen hob den Mehrwert dieser neuen Regelung hervor, denn die Einführung der Richtlinie bringt große Vorteile sowohl für die sächsische Bevölkerung als auch für die ausländischen Ärzte mit Berufserlaubnis. Ihnen wird der Weg zur Approbation erleichtert, während sie gleichzeitig die dringend benötigte Versorgung in den Arztpraxen unterstützen.
Unterstützung für unterversorgte Regionen
Die Maßnahme ist ein weiterer Schritt, um die medizinische Versorgung in Sachsen, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen, zu verbessern. Die neue Regelung ist zudem eine wichtige Brücke für Ärzte mit Berufserlaubnis, um ihre Approbation zu erlangen. Indem die Berufserlaubnis für maximal zwei Jahre gilt, dient sie als Übergangszeit, in der Ärzte ihre Sprachkenntnisse verbessern und Fachprüfungen ablegen können (Voraussetzung für die Approbation).
Was ist die Berufserlaubnis?
Ärzte aus dem Ausland, die ihre Ausbildung im Heimatland abgeschlossen haben und in Sachsen arbeiten möchten, benötigen eine Berufserlaubnis. Diese wird nach erfolgreichem Bestehen einer Fachsprachenprüfung von der Landesdirektion Sachsen für zwei Jahre ausgestellt. Die Berufserlaubnis ermöglicht es den Ärzten, eine ärztliche Tätigkeit auszuüben und sich gleichzeitig auf die Approbation vorzubereiten. Bislang war eine ärztliche Tätigkeit im ambulanten Bereich nur mit Approbation möglich.
Mit der neuen Regelung können nun auch Praxen von den Kompetenzen der ausländischen Mediziner profitieren, während diese eine wichtige Phase der Integration und beruflichen Orientierung durchlaufen.
Kommentar:
Die neue Regelung stellt einen bedeutenden Fortschritt für das Gesundheitswesen in Sachsen dar. Sie bietet nicht nur eine Chance, den akuten Ärztemangel in vielen Regionen zu lindern, sondern schafft auch eine Win-win-Situation für die ausländischen Ärzte sowie die Patienten.
Für die ausländischen Mediziner eröffnet sich die Möglichkeit, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln und ihre Sprachkenntnisse in einem realen Arbeitsumfeld zu verbessern. Dies erleichtert den oft komplexen und langwierigen Approbationsprozess erheblich und unterstützt ihre Integration in das deutsche Gesundheitssystem. Gleichzeitig profitieren die sächsischen Praxen und deren Patienten von der Unterstützung durch die neuen Ausbildungsassistenten, insbesondere in Regionen, die bisher Schwierigkeiten hatten, offene Stellen zu besetzen.
Quelle: sachsen.de – Neue Möglichkeit zur Beschäftigung ausländischer Ärzte in Sachsen geschaffen