Neue Regierung verspricht mehr Geld für Apotheken!

Neue Regierung verspricht mehr Geld für Apotheken!

Es ist ein Novum, dass ein Koalitionsvertrag sich mit einem eigenen Kapitel den Apotheken widmet, und das zeigt, wie wichtig dem Gesetzgeber die (künftige) Versorgung mit Vor-Ort Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum ist. Ein zentraler Punkt ist die Erhöhung des Apothekenhonorars für Rx-Arzneien. Daneben geht es um die Stärkung der Landapotheke, Abschaffung von Null-Retax, Aufhebung des Skonti-Verbots etc.

Sieben zentrale apothekenrelevante Aspekte aus dem Koalitionsvertrag

Das sind die wichtigsten Punkte mit Apothekenrelevanz aus dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ im Detail:

1) Erhöhung des Fixhonorars:
Das Fixhonorar, das Apotheken für jede abgegebene verschreibungspflichtige Medikamentenpackung erhalten, wird einmalig auf 9,50 € erhöht (von derzeit 8,35 €).
Anmerkung: Zusätzlich erhalten die Apotheken noch 3 % des Einkaufspreises. Die letzte Anpassung erfolgte vor über zehn Jahren (2013).

2) Förderung ‚versorgungsrelevanter‘ Apotheken:
Dieses Fixhonorar kann für Apotheken mit einem hohen Versorgungsgrad, insbesondere in ländlichen Gebieten (oder auch in Brennpunktvierteln im urbanen Raum), auf bis zu 11 € angehoben werden. Teile dieser Förderung sollen aus dem Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) gegenfinanziert werden.
Anmerkung: Was ein „hoher Versorgungsgrad“ ist bzw. anhand welcher Kriterien dieser gemessen werden soll, zumal der korrespondierende Aufwand nicht unerheblich sein dürfte, ist dabei nicht konkretisiert.

3) Regelmäßige Anpassung der Apothekervergütung:
Die Apothekervergütung soll zukünftig zwischen den Apotheken und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden. Dies soll zu einer regelmäßigen Dynamisierung der Honorare und einer Entpolitisierung dieser Frage führen.
Anmerkung: Ein solches Vorgehen ist bei anderen Gesundheitsberufen üblich, z. B. bei Ärzten oder seit einigen Jahren auch bei den Heilmittelerbringern, wo jährlich entsprechende Rahmenverträge abgeschlossen werden.

4) Bürokratieabbau & Abschaffung von Nullretax:
Der Austausch von Arzneimitteln, z. B. bei Lieferengpässen, soll erleichtert, Nullretaxation, also die Ablehnung der Erstattung von Arzneimitteln durch die Krankenkassen aus formalen Gründen (z. B. aufgrund von Formfehlern auf dem Rezept), abgeschafft werden.

5) Aufhebung des Skonti-Verbots:
Anmerkung: Anfang 2024 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass den Apotheken gewährte Rabatte und Skonti, wenn sie zusammen genommen über die 3,15 % Großhandelsmarge hinausgehen, unzulässig seien; das reduziert entsprechend die Verhandlungsposition der Apotheken beim Großhandel und führt/e zu entsprechend höherem Wareneinsatz.

6) Neue Aufgaben in der Prävention:
Apotheken als erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung können und sollen noch besser genutzt werden.
Anmerkung: Es bleibt abzuwarten, welche Leistungen das umfassen wird, eine Konkretisierung gibt es bislang nicht. Die Absichtserklärung für mehr Impf- oder Vorsorgeangebote durch Apotheken gab es bereits in einem Gesetzesentwurf der Vorgängerregierung.

7) Vorgaben für Versandapotheken:
Dabei geht es insbesondere um die Einhaltung der Kühlketten und eine entsprechende Nachweispflicht (bei kühlpflichtigen Arzneien, aber auch generell aufgrund hoher jahreszeitlich bedingter Temperaturschwankungen) im Versandhandel.

Weitere für Apotheken relevante generische Aspekte

Große Zustimmung bei den Standesvertretern dürfte auch die Bekräftigung des Fremdbesitzverbots für Apotheken finden. Zusätzlich zu diesen konkreten Maßnahmen wird im Koalitionsvertrag auch von der Entwicklung des Apothekerberufs hin zu einem Heilberuf (Ist er das denn bisher nicht!?) gesprochen, ohne dass dies im Detail ausgeführt wird. Dasselbe gilt für die generelle Forderung, die Wertschätzung und Attraktivität der Gesundheitsberufe zu steigern.
Anmerkung: Im Falle der Apotheken bedarf es neben einer angemessenen Vergütung auch der fachlichen Komponente im Rahmen der Modernisierung der Ausbildung und Approbationsordnung, denn die jungen Nachwuchskräfte – egal ob ApothekerIn oder Fachangestellte – wollen ihr heilberufliches Wissen auch vor Ort einsetzen dürfen. Die Apothekenvertreter schlagen z. B. vor, dass Apotheken im Nacht- und Notdienst unter gewissen Voraussetzungen auch Rx-Arzneien selbst ausgeben dürfen (ohne ärztliches Rezept).

Je mehr es in Richtung ‚Primärversorgerfunktion‘ der Apotheke geht, umso mehr stellt sich dabei auch die Frage der Vergütung – angesichts knapper Kassen bei den Kassen.

 

Kommentar:

Insgesamt zielt der Koalitionsvertrag darauf ab, die Apotheken zu stärken und ihre Rolle als erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung (insbesondere im ländlichen Raum) zu festigen, indem sowohl die wirtschaftliche Situation der Apotheken verbessert als auch die Qualität der Versorgung sichergestellt wird. Sieht man von der explizit erwähnten Honorarerhöhung ab (die SPD bzw. der vorherige Gesundheitsminister waren für eine Umverteilung und gegen eine pauschale Erhöhung), finden sich viele der Forderungen bereits auch in vorigen Koalitionsverträgen. Es bleibt also abzuwarten, was aus den Absichtserklärungen dann auch tatsächlich konkret und zeitnah umgesetzt werden wird, zumal alle Aspekte des Koalitionsvertrags unter dem Finanzierungsvorbehalt stehen! Allein die Erhöhung des Apothekenfixums, mit der bereits zum Jahresanfang 2026 gerechnet wird, ist mit Kosten in Höhe von mindestens 1 Mrd. € verbunden.

Quelle: CDU, CSU und SPD – Der Koalitionsvertrag

Petra Seisl
Autor Dr. Petra Seisl
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