Neue Richtlinie für Parodontitisbehandlung

Neue Richtlinie für Parodontitisbehandlung

Ein lang diskutierter Beschluss zur Parodontitistherapie wurde dem Bundesministerium für Gesundheit nun zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Im Fall der Nichtbeanstandung tritt er am 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Die bisherige Richtlinie ist stark veraltet und entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Ein Hauptproblem lag in der fehlenden Nachsorge.

Auf Basis der neuen Richtlinie sollen Parodontalerkrankungen durch ein strukturiertes Maßnahmenprogramm bekämpft werden. Mit der dazugehörigen patientenindividuellen Mundhygieneunterweisung werden dem Patienten die Eigenschaften und Auswirkungen der Krankheit vermittelt. Neben der eigentlichen Behandlung beinhaltet das Maßnahmenprogramm zudem die unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Dabei handelt es sich um eine zweijährige Nachsorge, die den Behandlungserfolg sichern soll.

Parodontitis gilt als Volkskrankheit. Deutschlandweit ist rund die Hälfte der Bevölkerung davon betroffen, ca. zwölf Millionen Erwachsene leiden an einer schweren Form dieser Erkrankung.

Quelle: KZBV – Systematische Behandlung von Parodontitis endlich an den Stand der Wissenschaft angepasst

 

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