Trotz schwieriger Verhandlungen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzverband ohne Hinzuziehung des Schiedsamtes auf eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) verständigt. Demzufolge erhalten Ärzte und Psychotherapeuten noch bis zum Jahresende die momentan gültige Konnektor-Pauschale von 1.547 €. Ab Januar 2020 sinkt die Vergütung auf 1.014 €. Im Gegenzug erhöht sich bereits ab Oktober 2019 der Erstattungsbeitrag für stationäre Kartenterminals um 100 € auf 535 €. Zudem wird der Mehraufwand für die Einführung des elektronischen Medikationsplans (eMP) und des Notfalldatenmanagements (NFDM) durch eine Zusatzpauschale von 60 € pro Kartenterminal abgegolten. Diese Pauschale ist befristet und wird ab dem 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 gewährt. Die bereits ausgehandelte einmalige eMP/NFDM-Pauschale von 530 € sowie die quartalsweise Betriebskostenpauschale in Höhe von 4,50 € gelten unverändert.
Änderungen in der Übersicht
Ab. 1. Oktober 2019 | Die Erstattung für ein Kartenterminal steigt auf 535 € (derzeit 435 €) |
Ab 1. Januar 2020 | Absenkung der Konnektor-Pauschale auf 1.014 € (derzeit 1.547 €) |
Ab 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 | Zusatzpauschale von 60 € pro Kartenterminal für die Einführung des elektronischen Medikationsplans und des Notfalldatenmanagements |
Quelle: KBV – Einigung zur neuen TI-Finanzierungsvereinbarung erzielt
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