Neue TI-Finanzierung berücksichtigt digitale Anwendungen

Neue TI-Finanzierung berücksichtigt digitale Anwendungen

Parallel zum Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) wird die Implementierung der TI-Anwendungen durch den Gesetzgeber weiter vorangetrieben. Digitale Fachanwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder der elektronische Medikationsplan (eMP) sind zukünftig fester Bestandteil der Patientenversorgung. Mit der Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband wurde nun die finanzielle Grundlage für die weitere digitale Entwicklung geschaffen.

So benötigen Praxen für eine effiziente Verwaltung der ePA zusätzliche stationäre Kartenterminals in den verschiedenen Behandlungsräumen. Ab sofort erhalten Ärzte je Kartenterminal 595 Euro, das sind 60 Euro mehr als zuvor. Die Anhebung der Pauschale gilt ebenfalls für Geräte, die zum 1.10.2020 erworben wurden. Zudem werden die Kosten für die ePA und das eRezept erstattet. Neben den Kosten für das notwendige Konnektor-Update werden auch die Anpassungen der Praxisverwaltungssoftware (PVS) und die Einrichtung des Kommunikationsdienstes (KIM) finanziert. Weitere Informationen zu den Pauschalen finden Sie unter: https://www.kbv.de/media/sp/Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf.

Quelle: KBV – Neue Technikpauschalen für TI-Anwendungen – Erstattungsbeträge für Kartenterminals angepasst

 

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