Neue Zahntechnikermeisterverordnung tritt ab August in Kraft

Neue Zahntechnikermeisterverordnung tritt ab August in Kraft

Technologische (digitale) Entwicklung berücksichtigt

Zum 1.8.2025 tritt die modernisierte Zahntechnikermeisterverordnung (ZahntechMstrV) in Kraft. Diese regelt Anforderungen und Inhalte der Meisterprüfung. Der Meisterbrief ist nicht nur Voraussetzung für eine selbstständige Niederlassung im Zahntechniker-Handwerk, sondern auch für die Ausbildung von Lehrlingen.

Wie bisher ist die Prüfung auch künftig in vier Prüfungsabschnitte gegliedert (siehe Infobox), allerdings wurden die Anforderungen an die Prüflinge an den aktuellen Stand der technologischen Entwicklung und der vernetzten digitalen Arbeitswelt angepasst und erweitert.

Moderne Betriebsführung erfordert erweiterte Kompetenzen

Zusätzlich zu den betriebs- und personalwirtschaftlichen Anforderungen wurde die neue ZahntechMstrV um den Nachweis von Kompetenzen in den Bereichen Qualitätsmanagement, Daten- und Umweltschutz ergänzt. Zudem spielen Fähigkeiten wie Kundenberatung und -betreuung eine größere Rolle als bisher.

Ein auf der neuen Meisterprüfungsordnung basierender Rahmenlehrplan wird aktuell vom Verband Deutscher Zahntechnikerinnungen (VDZI) und von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) gemeinsam erarbeitet.

Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk - Prüfungsstruktur
Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Meisterprüfungsprojekt)
Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
Teil III: Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Meisterprüfungsprojekt

In Teil I besteht dieses aus Einzelaufträgen in verschiedenen zahntechnischen Bereichen:
  • ein festsitzender Zahnersatz, bestehend aus sieben Einheiten,
  • ein kombiniert festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz mit mindestens vier feinmechanischen Verbindungselementen,
  • eine prothetische Versorgung unbezahnter Ober- und Unterkiefer nach System fertiggestellt,
  • eine medizinische Apparatur und eine kieferorthopädische Apparatur oder eine funktionskieferorthopädische Apparatur.

Teil I wird zudem ergänzt durch ein auf das Meisterprüfungsprojekt bezogenes Fachgespräch.

In Teil II ist das Meisterprüfungsprojekt in die drei nachfolgenden Handlungsfelder gegliedert:
  • Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten,
  • Leistungen eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben,
  • einen Betrieb im Zahntechniker-Handwerk führen und organisieren.
Quelle: VDZI

 

Kommentar:

Mit dem Inkrafttreten der modernisierten Zahntechnikermeisterverordnung zum 1.8.2025 wird ein zeitgemäßer Rahmen für ein traditionsreiches Handwerk geschaffen – ein Schritt, der angesichts des dynamischen technischen Fortschritts, einer zunehmend digitalen, vernetzten Arbeitswelt und der wachsenden regulatorischen Anforderungen überfällig war. Die Neuerungen stärken die fachliche und betriebswirtschaftliche Kompetenz von Zahntechnikermeistern und unterstreichen ihre zentrale und zunehmend serviceorientierte Rolle im modernen Versorgungsgeschehen.

Mit der neuen Meisterverordnung sind künftige Zahntechnikermeister bestens auf die technologischen Anforderungen einer zunehmend digitalen Arbeitswelt vorbereitet, denn Themen wie das Erstellen von intra- und extraoralen Scans, die digitaldatenbasierte Zahntechnikfertigung mittels CAD/CAM-Systemen sowie vernetzte Arbeitsprozesse wurden in der Novelle ausdrücklich einbezogen. Damit wird anerkannt, dass die Zahntechnik längst nicht mehr nur handwerklich, sondern zunehmend auch technologiebasiert funktioniert. Ebenso wichtig ist der Fokus auf Qualitätsmanagement, Datenschutz und Umweltschutz – Aspekte, die in einer zunehmend regulierten und verantwortungsbewussten Gesundheitswirtschaft unabdingbar sind. Mit der Aufnahme des Handlungsfelds „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ im Teil II der Prüfung wurde der zunehmenden Nachfrage nach Beratungs- und Serviceleistungen Rechnung getragen.

Die zahnärztlichen Verbände begrüßen die modernisierte ZahntechMstrV sowie die darin enthaltene ausdrückliche Regelung, dass die digitale Abformung (Intraoralscan) Zahnärzten vorbehalten bleibt und auch künftig nicht von diesen an Zahntechniker delegiert werden darf. Die Bundeszahnärztekammer hatte sich gegen den im Verordnungsentwurf ursprünglich vorgesehenen Handlungsspielraum für Zahntechnikermeister beim Intraoralscan ausgesprochen. Sie begründete ihre Ablehnung mit dem Patientenschutz, da es sich schließlich nicht um eine rein technische Tätigkeit, sondern um eine diagnostische/klinische Handlung am Patienten handle.

Quellen:

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
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