Neuer Fachanwalt für Sportrecht

Neuer Fachanwalt für Sportrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat diese Woche die Einführung eines weiteren Fachanwaltstitels, den für Sportrecht, beschlossen. Die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen im Sport, sowohl wenn es um Spitzensport als auch um Breitensport geht, sprechen für einen solchen Titel. Inhaltlich geht es u.a. um die Förderung des Sports, aber auch um den Schutz des Sports durch die Bekämpfung unlauterer Verhaltensweisen. Zudem wächst die Bedeutung des sportrelevanten (zwischen-)staatlichen Rechts bei der Lösung von Streitigkeiten im Sport.

Laut (einem bereits älteren) Entwurf muss der künftige Fachanwalt für Sportrecht seine Kenntnisse und Erfahrungen im Sportrecht auf der Grundlage von 80 Fällen nachweisen, mindestens 20 davon in rechtsförmlichen Verfahren. Diese müssen sich von einer langen Liste von Rechtsbereichen auf mindestens drei verschiedene Bereiche wie „Organisationsstrukturen im Sportrecht, insbesondere Vereinsrecht unter Einbeziehung insolvenzrechtlicher Fragestellungen“, dem „Recht des Sponsorings sowie Subventionsrecht, insbesondere Sportfördergesetze, Recht der staatlichen Förderung und der verwaltungsrechtlichen Zuwendungen einschließlich Glückspielrecht (Sportwetten u.a.)“ beziehen und müssen durch mindestens 5 Fälle in jedem Bereich dokumentiert werden. Kenntnisse im Arbeitsrecht, Medienrecht, Recht des geistigen Eigentums, Haftungs- und Versicherungsrecht sowie Straf- und Dopingrecht sollen sich ebenfalls zum Nachweis eignen.

Im Gegensatz dazu fand im Frühjahr 2018 die Diskussion zur Einführung eines Fachanwalts für Opferrechte keine Mehrheit.

 

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