Neues EBM-Kapitel für Leistungen bei Long-COVID

Neues EBM-Kapitel für Leistungen bei Long-COVID

Seit 1.1.2025 können Vertragsärzte bei der Versorgung von Patienten mit (Verdacht auf) Long-COVID neue Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Zu diesem Zweck wurde der EBM um einen neuen Abschnitt 37.8 erweitert. Grundlage ist die Long-COVID-Richtlinie (LongCOV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

EBM: Neue Leistungen des Abschnitts 37.8

Gebührenordnungsposition (GOP)BezeichnungWertAbrechenbarkeit
GOP 37800Basis-Assessment20,33 Euro
(164 Punkte)
einmal im Krankheitsfall (= ein Jahr) i.d.R. durch den koordinierenden Hausarzt
GOP 37801Zuschlag bei schweren Fällen15,86 Euro
(128 Punkte)
maximal zweimal im Krankheitsfall
GOP 37802Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale17,47 Euro
(141 Punkte)
einmal im Behandlungsfall; Patient muss im betreffenden Quartal durch mindestens einen weiteren Vertragsarzt einer anderen Fachrichtung behandelt werden
GOP 37804Teilnahme an patientenbezogenen Fallbesprechungen10,66 Euro
(86 Punkte)
bis zu fünfmal im Krankheitsfall; Besprechung in Präsenz, per Video oder Telefon möglich
GOP 37806Teilnahme an der spezialisierten ambulanten Versorgung27,14 Euro
(219 Punkte)
einmal im Behandlungsfall (höchstens zweimal im Jahr)

Einzelheiten zu den Abrechnungsvoraussetzungen und den Leistungen sind bei der KBV unter https://www.kbv.de/html/themen_55220.php aufgeführt. Die Vergütung erfolgt vorerst extrabudgetär.

Kommentar:

In Deutschland sind schätzungsweise mehr als eine Million Menschen von Long- oder Post-COVID (siehe Infobox) betroffen. Offizielle Statistiken über die genaue Anzahl der Fälle gibt es nicht. Als sicher gilt, dass die Zahl der Patienten auch nach Ende der Pandemie weiter ansteigt. Dabei sind weder die genauen Ursachen der Erkrankung bekannt – noch lässt sich bei den Betroffenen ein einheitliches Krankheitsbild definieren. So kann sich die Post- oder Long-COVID-Erkrankung in mehr als 200 Symptomen äußern. Die Ausprägung bei den einzelnen Patienten ist sehr unterschiedlich und reicht von Fatigue über neurologische Probleme (u.a. kognitive Einschränkungen und Brain Fog), Schmerzen, respiratorische Probleme (Lungen- und Atembeschwerden) bis hin zu gastrointestinalen Symptomen. Die teils starken Beschwerden können einzeln oder in Kombination auftreten.


Long-COVID oder Post-COVID?

  • Long-COVID: Umfasst alle gesundheitlichen Beschwerden, die länger als 4 Wochen nach der Akutphase der Infektion andauern oder neu auftreten.
  • Post-COVID: Beschreibt das Krankheitsbild, sofern Symptome mehr als zwölf Wochen nach der Coronainfektion (bei Kindern und Jugendlichen nach 8 Wochen) andauern, wiederkehren oder neu auftreten.

Obwohl die Forschungen mittlerweile auf Hochtouren laufen, stehen für Long- und Post-COVID noch keine standardisierten Therapien oder spezielle Arzneimittel zur Verfügung. Anlaufstellen für Betroffene gibt es jedoch zunehmend in Form spezialisierter Ambulanzen und Rehaeinrichtungen sowie Selbsthilfegruppen.

Quelle: KBV – Coronavirus: Long COVID und Post COVID

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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