Neues Gesetz zur Entlastung der Krankenhauspflege

Neues Gesetz zur Entlastung der Krankenhauspflege

Bei der 74. Sitzung des Bundestages am 2.12.2022 wurde das neue Krankenhausentlastungsgesetz gebilligt. Der Gesetzesentwurf zielt vordergründig darauf ab, die Pflegekräfte im Krankenhaus zu entlasten. Dies soll mithilfe eines neuen Instruments zur Personalbemessung umgesetzt werden, die ab 2025 verbindlich ist und auch sanktioniert werden kann.

Für das neue Gesetz stimmte die Koalitionsfraktion aus SPD, Grünen und FDP. Die CDU und Linken stimmten dagegen, die AFD enthielt sich. Am Ursprungsentwurf waren noch zahlreiche in einer vorausgehenden Sitzung des Gesundheitsausschusses vorgenommene Änderungen und Ergänzungen erforderlich. Eine Zustimmung des Bundesrats erfolgt voraussichtlich am 16.12.2022.

Inhalte des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes

Das Gesetz enthält unter anderem neue Regelungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe.  Zur Finanzierung der Pädiatrie sollen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Mio. Euro aus dem Gesundheitsfond entnommen werden. Für die Geburtshilfe ist in den nächsten beiden Jahren die Bereitstellung von 108 Mio. Euro geplant. Zudem wird der Personalaufwand von Hebammen in Krankenhäusern ab 2025 vollständig im Pflegebudget Berücksichtigung finden sowie eine sogenannte tagesstationäre Behandlung eingeführt. Das heißt, Krankenhäuser können in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung durchführen. Hierfür soll eine sektorengleiche Vergütung umgesetzt werden.

Ziel des Gesetzes ist es zusätzlich, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu verbessern und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stärker zu verbreiten. Hierzu werden zahlreiche neue, praxisrelevante Regelungen eingeführt.

 

Kommentar:

Vor allem von der CDU/CSU wurde das neue Gesetz stark kritisiert, Herr Tino Sorge bezeichnete es mehr als ein Krankenhausbelastungsgesetz als ein -entlastungsgesetz. In seiner Rede wies er vor allem darauf hin, dass eine Energiepauschale oder auch eine Inflationshilfe dringender benötigt werden, damit das Gesundheitssystem die nächste Zeit übersteht.

Die Anträge der Union, AFD-Fraktion und der Fraktion Die Linke hatten im Plenum jeweils keine Mehrheit erlangen können. Zu allen drei Vorlagen hatte der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen vorgelegt.

Quelle: Deutscher Bundestag – Bundestag stimmt Gesetz zur Entlastung der Kranken­hauspflege zu

Vanessa Dierberger
Autor Vanessa Dierberger
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