Das Honorarvolumen der niedergelassenen Neurochirurgen in Deutschland lag im Jahr 2024 bei insgesamt 176,3 Mio. €. Die Summe setzt sich aus den Umsätzen aus der Behandlung gesetzlich und privat versicherter Patienten einschließlich Selbstzahlern zusammen; sonstige Umsätze wurden nicht berücksichtigt. Der Honorarübersicht in Atlas Medicus zufolge entfielen rund 109,78 Mio. € beziehungsweise 62 % dieses Betrags auf die Versorgung von insgesamt 0,98 Mio. Fällen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die über die private Krankenversicherung (PKV) sowie als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechneten Leistungen erreichten knapp 66,52 Mio. € und machten damit rund 38 % des Gesamthonorars aus (vgl. Abb.).
Abb.: Niedergelassene Neurochirurgen: Umsätze aus GKV und PKV (Relativbetrachtung)

Quelle: ATLAS MEDICUS (2025)
Kommentar:
Die Neurochirurgie nimmt im Atlas Medicus Fachgruppenranking nach Gesamtumsatz einen der hinteren fünf Plätze ein. Grund ist, dass es sich zahlenmäßig um eine der kleinsten ambulanten Facharztgruppen handelt und der Großteil der neurochirurgischen Leistungen im stationären Setting erbracht wird.
Während die Neurochirurgie in Krankenhäusern komplexe Eingriffe am Gehirn und an der Wirbelsäule umfasst – etwa bei Hirntumoren, traumatischen Hirnblutungen, Aneurysmen, Schlaganfällen oder Rückenmarkskompressionen – fungieren niedergelassene Neurochirurgen häufig als erste spezialisierte Ansprechpartner für Wirbelsäulen- und Nervenprobleme. Sie übernehmen eine zentrale Steuerungsfunktion, indem sie beurteilen, ob und wann eine Operation notwendig ist – und versuchen in vielen Fällen, operative Eingriffe zu vermeiden. Im ambulanten Bereich stehen daher Diagnostik, konservative Therapie sowie die Nachsorge nach Operationen im Vordergrund. Hierzu zählen insbesondere schmerztherapeutische Maßnahmen, Infiltrationstherapien (z. B. periradikuläre Therapie oder Facettengelenksinjektionen) sowie die Beratung zu Physiotherapie und Rehabilitation. Nur ein kleiner Teil der niedergelassenen Neurochirurgen führt selbst operative Eingriffe durch, etwa ambulant oder belegärztlich (z. B. kleinere Eingriffe an peripheren Nerven oder ausgewählte Wirbelsäulenoperationen).
Zu den typischen Krankheitsbildern in der Praxis zählen Bandscheibenvorfälle, Spinalkanalstenosen, Ischialgien, das Karpaltunnelsyndrom sowie das Ulnarisrinnen-Syndrom. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Prävalenz typischer „Büroerkrankungen“ – insbesondere Beschwerden des Bewegungsapparates und der Wirbelsäule – gewinnt die neurochirurgische Versorgung auch im ambulanten Bereich weiter an Bedeutung.
Quelle: ATLAS MEDICUS