Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen gehören, sind steuerverhaftet, was bedeutet, dass zukünftig gebildete stille Reserven oder Wertminderungen im Falle einer Entnahme oder Veräußerung des Wirtschaftsgutes den Gewinn beeinflussen und somit der Besteuerung unterliegen. Das steuerliche Betriebsvermögen untergliedert sich in notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen. Wirtschaftsgüter, die kein Betriebsvermögen darstellen, sind dem Privatvermögen…