Die Regularien für nichtärztliche Praxisassistenten (NäPa) gelten ab September 2023 auch für medizinische Fachkräfte, die nach dem neuen Pflegeberufegesetz ausgebildet worden sind. Damit können Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) künftig eine Genehmigung als nichtärztliche Praxisassistenten aussprechen, auch wenn die generalisierte Pflegeausbildung durchlaufen wurde. Die Anerkennung als NäPa ist Voraussetzung, um bestimmte Gebührenordnungspositionen und Zuschläge abrechnen zu können.
Diese Anpassungen betreffen die Regelungen zur Erfordernis einer Genehmigung (gemäß § 6) und zur Zusatzqualifikation (gemäß § 7). Bereits im Frühjahr hatte die Bundesärztekammer das Fortbildungscurriculum für „Nichtärztliche Praxisassistenten“ an den neuen Berufsabschluss angepasst.
Was hat sich mit dem Pflegeberufegesetz geändert?
Durch das Pflegeberufegesetz wurden vorher separat geregelte Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einem einheitlichen Beruf zusammengeführt. Die angehenden Pflegefachkräfte durchlaufen zunächst zwei Jahre in einer gemeinsamen, generalistischen Ausbildung und wählen hierbei einen fachlichen Schwerpunkt für die praktische Ausbildung. Wird im dritten Jahr der Ausbildung der generalistische Weg fortgeführt, erhalten die Fachkräfte den Titel „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“. Wer sich auf die Pflege älterer Menschen oder von Kindern spezialisiert, kann alternativ einen eigenen Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege anstreben.
Kommentar:
Hausärztliche Delegationsmodelle sind ein wichtiger Baustein, um die Versorgung insbesondere für weniger mobile Patientengruppen sicherzustellen. Dies gilt für ältere Versicherte wie für multimorbide Personen, für die eine Anfahrt in die Praxis eine große Belastung darstellt. Daneben hat der Einsatz einer NäPa aber auch positive Effekte auf die Praxis selbst. Neben den erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten gewinnt der Arzt nicht nur mehr Behandlungszeit, sondern auch der Bekanntheitsgrad der Praxis wird durch die Hausbesuche verbessert.
Quelle:
KBV – Nichtärztliche Praxisassistenz: Neuer Berufsabschluss wird anerkannt