Die niedergelassenen Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Deutschland erzielten im Jahr 2024 ein Honorarvolumen von insgesamt 2,108 Mrd. €. Berücksichtigt wurden dabei die Umsätze aus der Behandlung gesetzlich und privat versicherter Patienten sowie von Selbstzahlern. Sonstige Umsätze flossen nicht in die Berechnung ein. Grundlage sind aktuelle Daten des Atlas Medicus.
Die Honorare aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und aus privat abgerechneten Leistungen hielten sich dabei nahezu die Waage. Auf den Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) und Selbstzahler entfielen knapp 1,079 Mrd. €, während die Umsätze aus der GKV bei rund 1,029 Mrd. € lagen (vgl. Abb.).
Abb. Niedergelassene Dermatologen: Honoraranteile GKV und PKV 2024 in Prozent

Quelle: ATLAS MEDICUS (2026)
Kommentar:
Die nahezu paritätische Verteilung der dermatologischen Honorare zwischen GKV- und Privatsegment belegt, dass sich die ambulanten Facharztmärkte je nach Fachrichtung durch teils erheblich unterschiedliche Erlösstrukturen auszeichnen. Während viele Fachgruppen weiterhin stark von der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig sind, verfügt die Dermatologie über einen außergewöhnlich diversifizierten Erlösmix. Neben klassischen Leistungen der dermatologischen Regelversorgung – wie der Behandlung von Hauterkrankungen oder der Hautkrebsdiagnostik – hat sich insbesondere der Markt für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), ästhetische Dermatologie und privat finanzierte Präventionsangebote dynamisch entwickelt.
Gute Skalierbarkeit vieler dermatologischer Leistungsangebote
Hinzu kommt ein struktureller Vorteil der Dermatologie: Zahlreiche privatärztliche und selbstzahlungsfinanzierte Leistungen sind vergleichsweise gut planbar, standardisierbar und mit überschaubarem apparativem Aufwand verbunden. Dies verbessert die betriebswirtschaftliche Effizienz der Praxen und eröffnet zusätzliche Ertragspotenziale außerhalb der regulierten Kassenversorgung.
Quelle: ATLAS MEDICUS