Niedergelassene: Honorar für 2021 steht fest

Niedergelassene: Honorar für 2021 steht fest

Nach schwierigen Verhandlungen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (bestehend aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern) am 15.9.2020 das Honorar 2021 für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen beschlossen.

  • Anhebung des Orientierungswerts um 1,25 % von gegenwärtig 10,9871 Cent auf 11,1244 Cent (Gesamteffekt: ca. 500 Mio. Euro). Der Orientierungswert ist ein Eurobetrag, der jährlich auf Basis der Investitions- und Praxiskosten sowie unter Berücksichtigung der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie der allgemeinen Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen berechnet wird. Er dient als Grundlage der Preisermittlung aller ärztlichen Leistungen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab sieht für jede ärztliche Leistung einen Punktwert vor. Der absolute Preis für die ärztlichen Leistungen ergibt sich dann durch die Multiplikation des EBM-Punktwerts mit dem Orientierungswert.
  • Die regionalen Veränderungsraten bezüglich Morbidität und Demografie zur Anpassung des Honorarvolumens an den Behandlungsbedarf wurden bereits am 11. August beschlossen. Der steigende Behandlungsbedarf wird sich voraussichtlich mit insgesamt rund 70 Mio. Euro niederschlagen. Die genauen Ergebnisse der regionalen diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten werden nach den regionalen Verhandlungen feststehen, die im Herbst beginnen.

Quelle: KBV – Erweiterter Bewertungsausschuss legt Orientierungswert für 2021 fest – gegen die Stimmen der KBV

 

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