Auch in Niedersachsen wird – ein gutes Jahr später als ursprünglich vorgesehen – mit dem Wintersemester 2023/2024 eine Landarztquote eingeführt. Dies geht aus dem „Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen“ hervor, das der Landtag mit den Stimmen von SPD und CDU am 22.3.2022 verabschiedet hat.
Laut Gesetz sind künftig 60 Medizinstudienplätze pro Jahr den Bewerbern vorbehalten, die sich zu einer späteren zehnjährigen Hausarzttätigkeit auf dem Land in einem unterversorgten Planungsbereich verpflichten. Beim Auswahlverfahren zählt nicht nur die Abiturnote, sondern insbesondere die bereits gesammelte Berufserfahrung des Studienanwärters. Quotenärzten, die sich später nicht an die Verpflichtung halten, drohen Vertragsstrafen.
Kommentar:
Wie steht es um die hausärztliche Versorgung in Niedersachsen?
Schätzungen zufolge werden von den gegenwärtig rund 5.000 niedersächsischen Hausärzten bis zum Jahr 2030 ca. 60% im ruhestandfähigen Alter von 65 Jahren sein. Die Wiederbesetzungsquote ist mit 130 Anerkennungen pro Jahr aktuell nur fast halb so hoch wie die Anzahl der in Ruhestand scheidenden Hausärzte. Damit ergibt sich bis zum obigen Zeitraum ein Fehlbedarf von rund 1.600 Hausarztstellen, die nicht besetzt werden können. In diesem Zusammenhang gilt zu beachten, dass die positiven Effekte der nun beschlossenen Landarztquote frühestens ab 2035 greifen werden und die Maßnahme daher nur ein Baustein ist, um dem örtlichen Hausärztemangel Einhalt zu gebieten.
Die Landarztquote gibt es mittlerweile bereits in zehn Bundesländern: Neben Niedersachsen findet die Quote auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Anwendung.