Nordrhein bietet neurologisches Experten-Telekonsil

Nordrhein bietet neurologisches Experten-Telekonsil

Seit dem 1. November steht Hausärzten in Nordrhein mit dem „ZNS-Konsil“ ein unkomplizierter Zugang zur fachlichen Expertise bei Fragen zu Krankheiten im Bereich der Neurologie bzw. des zentralen Nervensystems (ZNS) zur Verfügung. Grundlage ist ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV NO) in Kooperation mit dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), den Berufsverbänden der Neurologen (BDN) und der Psychiater (BVDP) mit der Barmer Ersatzkasse.

Beschreibung des ZNS-Konsils:

  • Teilnahmeberechtigte Patienten: Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Barmer-Versicherte, die an einer neurologischen oder psychiatrischen Krankheit leiden, bzw. bei denen ein entsprechender Verdacht besteht. Voraussetzung ist eine schriftliche Teilnahmeerklärung.
  • Konsiliarärzte: Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Nervenheilkunde, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzte für Neurologie. Voraussetzungen sind eine bei der KV zu beantragende Teilnahmeerklärung und die Teilnahme (mindestens einmal pro Jahr) an einem speziellen Qualitätszirkel.
  • Nachfragende Ärzte: Der Vertrag richtet sich insbesondere an Hausärzte.
  • Indikationen: Demenz, Psychosen, Parkinson, Multiple Sklerose, Kopfschmerz
  • Technische Umsetzung: Die teilnehmenden Ärzte wählen einen von ihrem Berufsverband benannten Kommunikationsdienstleister und erhalten Login-Daten, die sie zur Installation des ZNS-Konsils auf ihrem Computer berechtigen. Voraussetzung ist ein Computer mit Betriebssystem Windows 7 bzw. Mac OS 10.12 oder höher und eine funktionierende Internetverbindung. Alle Fragen- und Antwort-Module des Online-Konsils sind standardisiert und wurden von einem Expertenteam nach fachlichen Leitlinien erstellt.
  • Datenschutz: Die Datenübertragung erfolgt vollständig verschlüsselt und wird dabei auf drei verschiedene Server aufgeteilt. Hierdurch werden personenbezogene und medizinische Daten (z B. Laborergebnisse, MRT-Aufnahmen etc.) stets getrennt übertragen und aufbewahrt.
  • Funktionsweise: Die teilnehmenden Hausärzte übernehmen die Information, Beratung und Aufklärung des Versicherten sowie die Einschreibung in den Vertrag. Mithilfe eines standardisierten Fragebogens führen sie die Anamnese und Untersuchung ihres Patienten durch. Der anfragende Arzt wählt einen Experten aus, dem auch die abrechnungsrelevanten Versichertendaten übermittelt werden. Die ZNS-Experten beurteilen die digital übermittelten Befunddaten, fordern gegebenenfalls weitere Informationen und Unterlagen beim Hausarzt an und geben dann innerhalb von drei Tagen Empfehlungen zur weiteren Diagnostik und Therapie oder raten zur Vorstellung des Patienten beim Facharzt.
  • Vergütung: Die telekonsiliarischen Leistungen dürfen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen nach folgenden Symbolnummern (SNR) über die KV NO abgerechnet werden:
  • SNR 95300 Telemedizinisches Expertenkonsil – Behandlungspauschale für den nachfragenden Arzt, maximal zweimal je Indikation im Krankheitsfall: 35 Euro
  • SNR 95301 Telemedizinisches Expertenkonsil – Behandlungspauschale für den Experten, maximal zweimal je Indikation im Krankheitsfall: 35 Euro

Die KV setzt die Technikpauschalen (SNR 95302 und 95303) automatisch dazu und überweist diese direkt an den betreffenden Kommunikationsdienstleister.

Quelle: KV Nordrhein – ZNS-Konzil

 

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