Nordrhein: Honorar für 2020 steht fest

Nordrhein: Honorar für 2020 steht fest

In Nordrhein haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) auf das Honorar für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten für das laufende Jahr geeinigt. Gegenüber 2019 ergibt sich ein Plus von rund 54 Mio. Euro.

Grundlage der Vereinbarung waren u.a. die Ergebnisse der bundesweiten Honorarverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aus dem vergangenen Jahr. Aus der Steigerung des Orientierungspunktwerts um 1,52% und der Veränderungsraten bei der Morbidität und der demografischen Entwicklung ergibt sich bei der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) ein Nettozuwachs um 36 Mio. Euro.

Weitere 15,3 Mio. Euro stehen für die Vergütung bestimmter Einzelleistungen einschließlich der Fortführung bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge zur Verfügung. Unter die neuen extrabudgetär vergüteten Leistungen in Nordrhein (die nicht mehr aus der MGV zu finanzieren sind) fallen netzhaut- und glaskörperchirurgische Eingriffe, Leistungen der Onkologie und Sozialpsychiatrie und Leistungen für Patienten mit HIV bzw. AIDS.

Eine wesentliche strukturelle Änderung besteht in der Ausbudgetierung der Sachkosten aus der MGV – sie werden künftig ebenfalls extrabudgetär beglichen. Ein Novum stellen auch die Mittel für die Weiterentwicklung der Strukturen des vertragsärztlichen Notdienstes dar. Für das laufende Jahr stehen 2,25 Mio. Euro für den Aufbau von bis zu 20 weiteren Portalpraxen in Nordrhein zur Verfügung. Verhandlungspartner kamen überein, auch im Jahr 2021 über die weitere Förderung der Notdienststrukturen zu sprechen. Darüber hinaus einigten sie sich auf die Fortsetzung der Förderung der ärztlichen Versorgung von Pflegeheimbewohnern. Für 2020 stehen hierfür bis zu 5,5 Mio. Euro zusätzlich zu dem für 2020 ausgehandelten Honorarzuwachs zur Verfügung.

Quelle: KV Nordrhein – KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Honorarzuwachs für 2020

 

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