Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland haben sich auf die Vergütung in der ambulanten Versorgung für das Jahr 2019 geeinigt.
Folgende Inhalte wurden festgelegt:
- Das Gesamthonorarvolumen für 2019 beträgt insgesamt 76,5 Mio. Euro (Steigerung um 1,7%); davon entfallen 55,2 Mio. Euro auf die Anhebung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
- Eine Steigerung des regionalen Punktwertes um 1,58% auf 10,8226 Cent (bisher 10,6543 Cent).
- Die Einzelleistungsvergütung (EGV) steigt um 16,8 Mio. Euro.
- Die Vergütung der Gebührenordnungsposition (GOP) 30900 und 30901 (Polysomnographie und Polygraphie) erfolgen zu 100% für drei Jahre extrabudgetär.
- Für die Förderung der Pflegeheimversorgung der nächsten zwei Jahre stehen ab 1. Juli zusätzliche 16,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Quelle: KV Nordrhein – KV Nordrhein und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung für 2019
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