Nordrhein wertet Heim-Kooperationsverträge auf

Nordrhein wertet Heim-Kooperationsverträge auf

In Nordrhein soll die ärztliche Versorgung von vollstationären Pflegeheimbewohnern weiter verbessert werden. Dies ist das Ergebnis einer neuen Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) und den Krankenkassen. Der Vertrag zielt dabei nicht nur auf eine finanzielle Förderung ab, sondern auch auf eine Strukturverbesserung. Als Fördervolumen stehen bis Ende März 2022 insgesamt 16,5 Mio. Euro zur Verfügung, die bereits im Rahmen der Honorarverhandlungen 2019 zur Förderung ärztlicher Versorgung in Pflegeheimen vereinbart wurden.

Start des neuen Vertrags: 1. Oktober 2019

Teilnahmeberechtigte Ärzte: Vertragsärzte, die einen Kooperationsvertrag mit einer vollstationären Pflegeeinrichtung schließen (Nachweis gegenüber der KV Nordrhein erforderlich)

Leistungsverbesserungen: Zusätzliche Leistungen von Ärzten oder nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa), die über die entsprechenden EBM-Kapitel hinaus extrabudgetär finanziert werden, u.a.:

  • Gemeinsame Visite von koordinierenden Ärzten, die mit kooperierenden Fachärzten zusammenarbeiten (15 Euro, extrabudgetär): innerhalb von drei Monaten nach Start der Behandlung (nach neuem Vertrag) und/oder bei einem Arztwechsel ist der Gesundheitszustand der Pflegeheimbewohner zu überprüfen. Ferner erfolgt ein Medikationscheck mit dem Ziel, die Gesamtzahl der Wirkstoffe je Patient auf maximal 5 zu beschränken.
  • Regelmäßige Visiten (11,50 Euro extrabudgetär): Koordinierende und kooperierende Ärzte (oder deren NäPA) untersuchen jedes Quartal alle betreuten Patienten in den Kooperationspflegeheimen. Optional ist auch eine Delegation der Visite an die NäPa möglich (5,00 Euro, extrabudgetär).

Strukturverbesserungen: Den Kreisstellen der KV Nordrhein kommt eine Informations- und Vermittlungsfunktion im Rahmen ihrer regionalen Möglichkeiten zu. Sie sollen die Ärzte dabei unterstützen, sich untereinander sowie insbesondere auch mit den Pflegeheimen vor Ort zu vernetzen. Eine neu aufzubauende Pflegeheim-Datenbank soll künftig Informationen (u.a. zur Ausstattung von Pflegeheimen und zu bestehenden Kooperationsvereinbarungen) systematisch abrufbar machen.

Langfristiges Ziel der Vertragspartner ist es, an jedem Pflegeheim in Nordrhein mindestens einen Kooperationsvertrag anzudocken.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein – KV Nordrhein und Krankenkassen verbessern medizinische Versorgung von Pflegeheimbewohnern

 

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