Nordrhein-Westfalen stockt die Landarztquote (LAQ) weiter auf. Ab dem Wintersemester 2026/2027 steigt der reservierte Anteil an Medizin-Studienplätzen für angehende Landärzte von bisher 7,8 % auf 8,8 %. Damit stehen im kommenden Jahr 227 statt bislang 202 Studienplätze zur Verfügung. Seit Einführung der Quote zum Wintersemester 2019/2020 hat sich die Zahl der LAQ-Studienplätze damit um insgesamt 32 % erhöht.
Was und wer regelt die Landarztquote?
Bewerber, die über die LAQ einen Studienplatz erhalten, verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der hausärztlichen Weiterbildung zehn Jahre lang in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Über die Zulassung entscheidet nicht allein die Abiturnote. Berücksichtigt werden zusätzlich die Ergebnisse des Tests für medizinische Studiengänge (TMS) und Berufserfahrung im Gesundheitswesen. Die Studienplätze werden auf Grundlage einer Rangliste vergeben, in die sowohl die erwähnten Vorleistungen als auch das Ergebnis eines Auswahlgesprächs einfließen. Zuständig für das Auswahlverfahren und die Bewerbungen ist das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW (LfGA NRW). Die Zulassung erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Hintergrund zur LAQ
Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge lag 2025 bundesweit in 40 Planungsbereichen eine bestehende und in 173 weiteren Planungsbereichen eine drohende Unterversorgung vor. Betroffen war vor allem der hausärztliche Bereich. Hochrechnungen zufolge könnten bis 2035 bundesweit rund 11.000 Hausarztsitze unbesetzt bleiben, unter anderem weil ein hoher Anteil der Niedergelassenen in den kommenden Jahren altersbedingt aus der Versorgung ausscheidet und die Nachfolge vieler Praxen ungeklärt ist. Besonders betroffen sind ländliche Regionen und kleinere Kommunen.
Kommentar:
Mit rund 2.750 Plätzen bietet NRW bundesweit bereits die meisten Plätze für Studienanfänger in der Humanmedizin an. NRW war 2019 zudem das erste Bundesland, das eine Landarztquote eingeführt hat und inzwischen sind zahlreiche andere Länder gefolgt. Aktuell sind mehr als 1.100 künftige Hausärzte über die Quote gebunden. Die ersten Jahrgänge haben ihr Studium bereits abgeschlossen und befinden sich in der fachärztlichen Weiterbildung.
Brandenburg macht den nächsten Schritt
Die Landesregierung Brandenburg hat im März 2026 einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer eigenen Landärztequote beschlossen und im April 2026 folgte die erste Lesung im Landtag. Kern des Gesetzes ist es, 10 % der Studienplätze der neu gegründeten Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem (MUL-CT) über die LAQ zu vergeben. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes hat Brandenburg eine Versorgungsdichte von 1.436 Einwohnern je Hausarzt und damit die geringste Hausärztedichte in Deutschland, weshalb die Einführung der LAQ einen wichtigen Impuls für die Sicherstellung der langfristigen Versorgung bietet.
Nur noch vier Bundesländer ohne Landarztquote
Nach Brandenburgs Schritt bleiben nur noch vier Bundesländer ohne eigene Landarztquote: Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Für die drei Stadtstaaten liegt die Erklärung nahe. Ihnen fehlt der ländliche Raum, für den die Quote konzipiert wurde. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hatte sich bereits 2019 gegen die Einführung einer Landarztquote ausgesprochen.
Quellen:
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen – Nordrhein-Westfalen erhöht die Landarztquote
- Landarztgesetz NRW – Auswahlverfahren
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Drohende Unterversorgung vor allem bei Hausärzten
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Brandenburg – Landesregierung unterstützt mit Landärztequote medizinische Versorgung auf dem Land